GmbH wer haftet für Schulden

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GmbH wer haftet für Schulden – 

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Wer haftet für die Schulden der GmbH?

Jeder denkt sofort an die GmbH, die wenigsten haben den Geschäftsführer oder die Gesellschafter im Blick. Doch haften können alle drei – je, nachdem:

Die GmbH

Die GmbH haftet für ihre Schulden gegenüber den Gläubigern. Sie haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).

Die Gesellschafter

Die Gesellschafter haften, wenn sie der Gesellschaft Schaden zufügen.

  • Ein Schaden liegt vor, wenn sie einen unfähigen Geschäftsführer einstellen (§ 6 Abs. 5 GmbHG).
  • Ein Schaden kann auch entstehen, wenn sie ihre Loyalitätspflicht verletzen, Betriebsgeheimnisse ausplaudern oder sie der Firma vorsätzlich oder durch Mitverschulden, Schaden zufügen.
  • Man spricht hier von „Durchgriffshaftung“.
  • Zu einer Haftung des Gesellschafters kann es z. B. bei einer Vermögensmischung kommen, weil Sie ihr Privat- und Firmenvermögen auf demselben Bankkonto führen.
  • Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihr Privatvermögen von Ihrem Gesellschaftsvermögen trennen. Führen Sie getrennte Bankkonten und eine ordentliche Buchhaltung.

Sind Sie Gesellschafter und Geschäftsführer?

Wenn Sie gegen Ihre Pflichten als Geschäftsführer verstoßen haben sollten, dann sind Sie in jedem Fall als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen in der Haftung. Ihr Stammkapital schützt Sie nicht davor, § 43 GmbHG.

Der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer (auch der Gesellschafter-Geschäftsführer) haftet persönlich, wenn er seine Pflichten verletzt und der GmbH dadurch Schäden entstehen, § 43 Abs. 2 GmbHG.

Bei mehreren Geschäftsführern gilt eine Besonderheit: Sollte nur einer von ihnen seine Pflicht verletzen, haften alle gemeinsam, auch, wenn die anderen mit dem Fehler ihres Kollegen nichts zu tun haben.

Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehören z. B.:

  • Die GmbH zum Handelsregister anmelden.
  • Die Unternehmensinteressen fördern.
  • Alle anfallenden Steuern und Sozialabgaben abführen.
  • Die allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung & Bilanzierung einhalten.
  • Das Wettbewerbsverbot während der Geschäftsführertätigkeit beachten.
  • Rechtzeitigen Insolvenzantrag stellen.

Wer hier Fehler macht, haftet schnell mit seinem Privatvermögen.

Lassen Sie sich von uns rechtzeitig in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse beraten.

Wir lösen Ihre GmbH Probleme, UG und AG Probleme für Sie.