Einzelunternehmen gründen
Das müssen Sie wissen – Einzelunternehmen gründen
Das Einzelunternehmen stellt in Deutschland eine der beliebtesten Rechtformen für Unternehmen dar.
Dies gilt insbesondere für Existenzgründer, die sich erst einmal alleine eine Selbstständigkeit aufbauen möchten.
Ein Einzelunternehmen ist vergleichsweise einfach zu gründen, es gibt allerdings auch einige Stolpersteine auf dem Weg zur erfolgreichen Selbstständigkeit, die man bedenken sollte.
So wird ein Einzelunternehmen gegründet!
Um ein Einzelunternehmen rechtskonform zu gründen, bedarf es lediglich wenigen formalen Schritten.
Wie genau die Gründung vonstatten geht, hängt davon ab, ob Sie das Einzelunternehmen als gewerbetreibender Kaufmann, Kleingewerbetreibender oder als Freiberufler gründen möchten.
Die Gründung des Einzelunternehmens als gewerbetreibender Kaufmann oder als Kleingewerbetreibender
Kaufleute müssen ihre Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und ihr Unternehmen zudem von einem Notar ins Handelsregister eintragen lassen.
Wer ein Kleingewerbe betreiben möchte, der muss ebenfalls seine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Ob sie sich in Handelsregister eintragen lassen möchten, bleibt ihnen selbst überlassen. Sobald das Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen wurde, treffen den Kleingewerbetreibenden die gleichen Rechte und Pflichten wie eingetragene Kaufleute.
Zudem muss spätestens bis einen Monat nach der Eröffnung des Unternehmens oder der Aufnahme der Tätigkeit ein ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Die Gründung des Einzelunternehmens als Freiberufler
Wer als Freiberufler ein Einzelunternehmen gründen möchte, der muss lediglich beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen und auf seine neu aufgenommene Selbstständigkeit hinweisen. Auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sollte dem Finanzamt innerhal der einmonatigen Frist übermittelt werden.
Zudem gilt für Einzelunternehmer, dass sie ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben müssen.
Wer als Gewerbetreibender ein Einzelunternehmen gegründet hat und im Handelsregister eingetragen wurde, kann als Unternehmensnamen seinen Vor- und Nachnamen wählen oder sich für einen Fantasienamen bzw. einen Branchen- oder Sachnamen entscheiden.
Bei Kleingewerbetreibenden ohne Handelsregistereintrag besteht zwar grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung unter dem eigenen Vor- und Nachnamen tätig zu sein, von offiziellen Stellen wird dies jedoch empfohlen.
Ingo Noack – ich bin Chefredakteur von FirmaCo. Ich möchte Ihnen die neuesten Nachrichten aus dem Bereich Firmen Gründungen, Unternehmen erklären.