Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund
Die komplizierte Praxis der Zahlungsunfähigkeit bei Kapitalgesellschaften
Die Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer so einfach. Wir haben die wichtigsten Fakten zur Zahlungsunfähigkeit für Kapitalgesellschaften zusammengefasst.
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Zahlungsunfähigkeit bei Kapitalgesellschaften
GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd.
Der Vollständigkeit halber sollen die GmbH & Co.KG, GmbH & Co. OHG, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften nicht unerwähnt bleiben, denn für alle gilt, sobald die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, sind diese Rechtsformen insolvenzpflichtig. Unterlassen sie es den Insolvenzantrag innerhalb von 21 Tagen nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht zu stellen, können sich die haftenden Gesellschafter und Geschäftsführer der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Doch wie stellt man nun die rechtssichere Zahlungsunfähigkeit fest?
Die Fortbestehensprognose zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit
Schon bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist es ratsam eine Fortbestehensprognose erstellen zu lassen. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, kann die Fortbestehensprognose immer noch erstellt werden. Fällt diese positiv aus, tritt die Insolvenzantragspflicht nicht ein.
Voraussetzungen einer positiven Fortbestehensprognose:
- Der Wille zur Fortführung des Unternehmens muss vorhanden sein.
- Die Geschäftsführung muss einen realistischen Sanierungsplan für das laufende und kommende Geschäftsjahr vorlegen.
- Es muss eine Liquiditätsprognose erstellt werden, die belegt, dass das Unternehmen im Prognosezeitraum nicht zahlungsunfähig wird.
Was passiert bei einer negativen Fortbestehensprognose?
Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, ist eine Überschuldungsbilanz zu erstellen. Übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen, liegt eindeutig die Zahlungsunfähigkeit vor und das Unternehmen ist insolvenzantragspflichtig. Wird dann kein Insolvenzantrag gestellt, kann dies strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Wie kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt werden?
Typische Anzeichen einer Unternehmenskrise
Tatsächlich versäumen es viele Unternehmer die ersten Anzeichen einer Krise wahrzunehmen und sich ernsthaft auseinanderzusetzen. Das wird schon wieder, das ist nur vorübergehend, das sind typische Aussagen, wenn man eine Krise nicht wahrhaben will. Moralisch verständlich, denn kaum jemand setzt sich gerne mit Krisen auseinander. Rechtlich aber ein Fehler, denn tatsächlich melden in Deutschland mehr als 60 % aller Unternehmen die Insolvenz zu spät an und geraten zunächst unter den Verdacht der Insolvenzverschleppung.
Indizien einer drohenden Zahlungsunfähigkeit:
- dauerhaft schleppende Zahlungsweise
- nicht bezahlte Stromrechnungen, Löhne / Gehälter und Sozialabgaben
- nicht eingehaltene Ratenzahlungen
- zurückgegebene Lastschriften
- Pfändungen und Vollstreckungen
Wobei man bei Pfändungen und Vollstreckungen nicht mehr von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit spricht, denn in diesen Fällen wurden die Zahlungen bereits eingestellt, sodass eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Kostenlose Erstberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Neben den bereits genannten zivil- und strafrechtlichen Risiken sind außerdem Untreue und Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern strafbar.
Indem Sie die Zahlungsunfähigkeit ignorieren oder zu spät handeln, setzen Sie sich als Unternehmer zahlreichen Risiken aus und vergrößern das Problem.
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Gemeinsam analysieren wir und schauen, ob wirklich eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Wir erstellen die Fortführungsprognose und die Fortbestehensprognose und sind Ihnen zu jedem Zeitpunkt ein kompetenter Berater.