Rentenversicherung für Selbstständige
Die Selbstständigkeit und die Rentenversicherung – das müssen Sie wissen
Die Rentenversicherung für Selbstständige wirft viele Fragen auf und ist nicht unbedingt das einfachste Thema. Wer muss sich rentenversichern, wer kann sich rentenversichern und welche Rentenversicherung lohnt sich?
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und hoffen, dass Ihnen unser Ratgeber weiterhilft. Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.
Rentenversicherung für Selbstständige
Für welche Berufsgruppe ist die Rentenversicherung eine Pflichtversicherung?
Für einige Berufsgruppen ist die Rentenversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Berufsgruppen haben gar keine Wahl und müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
- Erzieher*innen und Tagesmütter / Tagesväter
- Freiberufler*innen und Freelancer*innen, die dauerhaft für nur einen Auftraggeber arbeiten
- Handwerker*innen und Hausgewerbetreibende
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Künstler*innen und Musiker*innen
- Lehrer*innen und Lehrkräfte
- Selbstständige in der Pflege
- Publizisten, Schriftsteller*innen und Journalist*innen
Selbstständig als geringfügige Beschäftigung
Wie sieht es mit der Rentenversicherung aus, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit als geringfügige Beschäftigung ausüben? Seit dem Jahr 2013 unterliegt auch diese Form der Selbstständigkeit der Rentenversicherungspflicht. Üben Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten aus, kann es sein, dass Sie mehrfach einzahlen müssen. Am besten erkunden Sie sich in diesen speziellen Fällen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wie hoch ist der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige?
Seit 2018 ist der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung unverändert und beträgt 18,6 %. Berechnet wird der Beitrag anhand des durchschnittlichen Jahresverdienstes. Festgelegt wird der Rentenbeitragssatz jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Für Künstler*innen und Publizist*innen gilt eine Sonderregelung. Zahlen sie in die Künstlersozialkasse ein, müssen Sie nur die Hälfte bezahlen, die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse.
Die zwei Formen der Beitragszahlung: Regelbeitrag und einkommensgerechter Beitrag
Selbstständige können zwischen zwei Beitragsformen entscheiden, dem Regelbeitrag und dem einkommensgerechten Beitrag. Der Regelbeitrag beträgt 592,41 Euro in den alten Bundesländern und 559,86 Euro in den neuen Bundesländern (Stand 2021). Möchten Sie sich für den einkommensgerechten Beitrag entscheiden, müssen Sie Einkommensschwankungen mit den letzten Einkommenssteuerbescheiden nachweisen. Bei dieser Beitragsform gibt es die Untergrenze von 83,70 Euro und die Obergrenze von 1.283,40 Euro in den alten Bundesländern und 1.199,70 Euro in den neuen Bundesländern.
Für Selbstständige, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben, gibt es die Möglichkeit nur 50 % des Regelbeitrages einzuzahlen. Diese Regelung kann für die ersten drei Jahre der Selbstständigkeit in Anspruch genommen werden.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige
Zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein, haben Sie nach Beendigung Ihres Berufslebens Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen. Aber die Leistungen nach Beendigung des Berufslebens sind nicht alles, was die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige leistet.
Können Sie Ihren Beruf nicht mehr vollständig ausüben oder müssen aus das Berufsleben frühzeitig beenden, übernimmt die Rentenversicherung unter Umständen Rehabilitationsmaßnahmen oder die Kosten einer Haushaltshilfe. Auch Umschulungen oder Weiterbildungen sind Teil der Leistungen, denn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist.
Müssen Sie frühzeitig vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden, zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, bis Sie das Alter des Rentenbezuges erreicht haben.
Freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige
Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, Rürup Rente und Riester Rente
Sind Sie selbstständig, fallen aber nicht unter die Rentenversicherungspflicht, haben Sie die Möglichkeit freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu können Sie die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, in die Rürup Rente oder die Riester Rente.
Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet neben der Pflichtversicherung auch die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Gehen wir von einem Zahlungsbeginn ab 2021 aus, liegt der aktuelle Mindestbeitrag bei 83,70 Euro / Monat und der Höchstbeitrag bei 1.320,60 Euro / Monat. Sie können sich freiwillig ab dem 16. Lebensjahr versichern lassen, wenn Sie in Deutschland leben oder sich als Deutsche*r im Ausland aufhalten.
Die Rürup Rente als Basisrente
Die Rürup Rente ist eine Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige und lohnt sich für Selbstständige und gutverdienende Angestellte. Sie bezieht ihren Namen nach dem Ökonomen Bert Rürup und wurde 2005 als steuerlich begünstigte private Altersvorsorge eingeführt. Die Beiträge zur Rürup Rente sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die drei Varianten der Rürup Rente
Die Rürup Rente wird in drei Varianten angeboten, die wir Ihnen kurz vorstellen.
Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz: Sie können die Rürup Rente als Basisrente wahlweise mit und ohne Hinterbliebenenschutz abschließen. Ohne Hinterbliebenenschutz erhalten Angehörige nach Ihrem Tod keine Leistungen.
Fondsgebundene Basisrente: Sind Sie risikobereit und finanziell so abgesichert, dass Sie auch Verluste verkraften können, ist die fondsgebundene Basisrente eine Möglichkeit. Bei dieser Varianten werden die Beiträge in Aktienfonds oder Investmentfonds investiert. Der Versicherer ermittelt einen Faktor für die lebenslange Rente, die Sie garantiert beziehen werden. Die tatsächliche Höhe kann bei Rentenbeginn variieren. Alternativ können Sie auch eine Garantieleistung vereinbaren, wenn Sie Verluste vermeiden möchten.
Basisrente als Sofortrente: Befinden Sie sich bereits im rentennahen Alter und möchten Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen, eignet sich die Basisrente als Sofortrente. Sie zahlen einen hohen Beitrag ein, aus dem sofort die monatlichen Rentenzahlungen beginnen. Die Basisrente als Sofortrente wird steuerlich gefördert und kann mit einer Hinterbliebenenabsicherung ergänzt werden.
Basisrenten können außerdem mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung und der Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.
Wie funktioniert die Rürup Rente?
Die Rürup Rente wird überwiegend von Lebensversicherern angeboten. Die Rente wird unabhängig von Ihrem tatsächlich erreichten Alter gezahlt. Sie beziehen also Rente, ganz egal, ob Sie 70, 80 oder 95 Jahre alt werden. Die Beiträge errechnen sich zum einen aus dem Zahlungsbeginn und können zum anderen individuell Ihrem Einkommen angepasst werden. Entscheiden Sie sich mit 25 Jahren für die Rürup Rente, sind die Beiträge natürlich günstiger als bei einem Vertragsabschluss mit 45 Jahren.
Wichtig zu wissen: In Zeiten von Arbeitslosigkeit sind die eingezahlten Beiträge geschützt. Weder die Agentur für Arbeit noch Gläubiger haben Zugriff. Kündigen können Sie die Rürup Rente nicht. Sie können aber eine Beitragsfreistellung beantragen.
Wie fördert der Staat die Rürup Rente?
Der Staat fördert die Rürup Rente als freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige oder Zusatz-Rentenversicherung für Angestellte mit steuerlich absetzbaren Beiträgen. Die Beiträge können dann über die Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Eine staatliche Zulage gibt es hingegen nicht.
Für wen lohnt sich die Rürup Rente?
Erstmalig wurde die Rürup Rente für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Sie lohnt sich aber auch für Angestellt mit einem höheren Einkommen und alle, die einkommenssteuerpflichtig sind.
Die Riester Rente für Freiberufler*innen
Gehen wir noch kurz auf die Riester Rente ein. Freiberufler, die pflichtversichert sind oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, dürfen eine Riester Rente anlegen. Diese Rente setzt sich aus dem eigenen Sparbetrag und der staatlichen Zulage zusammen. Die geleisteten Beiträge können als Sonderausgaben mit einer maximalen Höhe von 2.100 Euro / Jahr in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Wie funktioniert die Riester Rente?
Die Riester Rente schließen Sie bei einer Bank oder einer Versicherung ab. Sie verpflichten sich mit dem Sparbetrag bis zum Eintritt des Rentenalters einzuzahlen. Die Beitragshöhe wird individuell ermittelt und liegt zwischen dem Sockelbetrag und dem Mindesteigenbetrag.
Der Sockelbetrag bezeichnet den Betrag, den Sie einzahlen müssen, um einen Rentenanspruch zu erzielen. Seit 2005 beträgt der Sockelbetrag 60 Euro / Jahr.
Der Mindesteigenbetrag bezeichnet den Betrag, den Sie mindestens einzahlen zu müssen, um die Zulage vom Staat zu erhalten. Dieser beträgt seit 2008 unverändert 4 % vom jährlichen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, aber höchstens 2.100 Euro pro Jahr. Sie können auch mehr einzahlen, allerdings erhöhen sich die Zulagen dann nicht mehr.
Wie hoch ist der staatliche Zuschuss?
Der Staat bezuschusst den Mindesteigenbetrag, aber maximal 175 Euro pro Person und Jahr. Für jedes Kind erhalten Sie 185 Euro / Jahr, für Kinder, die nach 2007 geboren sind, sind es 300 Euro / Jahr. Die Förderung für das Kind / die Kinder wird nur so lange gezahlt, solange für die Kinder Kindergeld bezogen wird. Den staatlichen Zuschuss müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Das ist ein bisschen umständlich gemacht, aber leider müssen Sie das in Kauf nehmen.
Für wen lohnt sich die Riester Rente?
Die Vorteile der Riester Rente sind abhängig von der Anzahl der Kinder und Ihrem Einkommen. Riestern, wie die das Sparen dieser Rentenform auch genannt wird, lohnt sich besonders für Menschen mit einem nicht ganz so hohe Einkommen. Tatsächlich verdienen rund 40 % der Riester Sparer weniger als 20.000 Euro / Jahr. Da es auch die Riester-Verträge in verschiedenen Varianten gibt, sollten Sie sich ganz in Ruhe beraten lassen. Sprechen Sie uns gerne an.