KfW Förderung

KfW Förderung für Existenzgründer und Unternehmer

KfW Fördermittel für den Schritt in die Selbstständigkeit

KfW Förderung für die Existenzgründung
KfW Förderung für die Existenzgründung Beratung

Die KfW Förderung für die Existenzgründung unterstützt Sie bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit.

Ob Sie neu gründen oder die Unternehmensnachfolge antreten möchten, die KfW Fördermittel sind auf den Start und die ersten Jahre als Unternehmer zugeschnitten.

Insgesamt bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) drei verschiedene Kredite an, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Sie möchten persönlich beraten werden? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

KfW Förderung für die Selbstständigkeit

KfW Förderung: Gründen mit einem sicheren finanziellen Hintergrund

Die KfW Förderung für die Existenzgründung gliedert sich in das StartGeld, das Kapital für die Gründung und den Universell Kredit. Was es genau damit auf sich hat und wie die Konditionen aussehen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld unterstützt Sie mit bis zu 125.000 Euro in Ihrer Existenzgründung. Sie können Ihre Selbstständigkeit im Nebenerwerb oder Vollzeit beginnen und die KfW Förderung bis zu fünf Jahren nach der Gründung beantragen. Ein großer Vorteil, Sie benötigen kein Eigenkapital und die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos.

Was fördert die KfW Förderung „ERP-Gründerkredit – StartGeld“?

Grundsätzlich können Sie mit der KfW Förderung „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie den Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteile finanzieren. Zu den Investitionen zählen unter anderem Maschinen, Computer, Baukosten und Firmenfahrzeuge. Zu den Betriebsmitteln gehören unter anderem Personalkosten, Mieten, Beratungskosten und liquide Mittel.

Wen fördert die KfW Förderung „ERP-Gründerkredit – Startgeld“?

Sie können Existenzgründer, auch Freiberufler, sein, Unternehmensnachfolger, kleines und / oder junges Unternehmen. Sie werden gefördert, wenn Sie gründen, ein junges Unternehmen festigen möchten, ein Unternehmen als Unternehmensnachfolger übernehmen oder sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen.

Wie sehen die Konditionen aus?

Sie können maximal 125.000 Euro Kredit beantragen und die Summe auch stückeln, wie zum Beispiel im ersten Jahr 50.000 Euro und im dritten Jahr nach der Gründung weitere 75.000 Euro. Bis zu 50.000 Euro können Sie für Betriebsmittel investieren. Gründen Sie als Team, kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro Kredit beantragen. Während der tilgungsfreien Zeit, zahlen Sie nur die Zinsen. Anschließend dann die monatlich gleichbleibend hohen Raten zuzüglich der Zinsen. Erwirtschaften Sie höhere Gewinne als erwartet, ist es auch möglich den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zu tilgen. Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Die vollständigen und ausführlichen Informationen zum EEP-Gründerkredit – Startgeld finden Sie hier.

Der ERP-Kapital für die Gründung KfW Kredit

Die zweite KfW Förderung für die Existenzgründung ist der ERP-Kapital für die Gründung Kredit. Das ERP-Kapital für die Gründung beträgt maximal 500.000 Euro und unterstützt Sie bei der Stärkung Ihres Eigenkapitals. Sie können den Kredit für Existenzgründungen und Festigungen verwenden und bis zu drei Jahren nach der Gründung beantragen. Finanziert werden bis zu 40 % der Investitionen.

Was fördert das ERP-Kapital für die Gründung?

Das ERP-Kapital für die Gründung können Sie für Investitionen, Material- und Warenlager, die erste Messeteilnahme und den Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen verwenden. Zu Investitionen zählen unter anderem die Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Baukosten und Einrichtungsgegenstände.

Sie dürfen diesen KfW Förderkredit nicht für Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen verwenden. Dazu bietet die KFW andere Produkte.

Wen fördert das ERP-Kapital für die Gründung?

Sie können das ERP-Kapital für die Gründung in Anspruch nehmen, wenn Sie Existenzgründer sind, Unternehmensnachfolger und junges Unternehmen. Das bedeutet konkret, Sie müssen ein Unternehmen gründen, zählen als junges Unternehmen bis zu drei Jahren nach der Gründung, Sie sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen, ein Unternehmen als Nachfolger übernehmen und ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten.

Wie sehen die Konditionen aus?

Sie müssen mindestens 10 % bzw. 15 % eigene Mittel investieren und Ihr bestehendes Vermögen einsetzen. 10.000 Euro sind ein pauschaler Freibetrag, eine Gesamtfinanzierung Ihres Gründungsvorhabens ist bei dieser KfW Förderung für die Existenzgründung nicht möglich. Ihr Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren mit einem Festzinssatz für 10 Jahre. Anschließend wird der Zinssatz den aktuellen Konditionen neu angepasst. Gründen Sie im Team, sind bis zu 500.000 Euro pro Antragsteller möglich.

Die ausführlichen und vollständigen Informationen zum ERP-Kapital für die Gründung finden Sie hier.

Der ERP-Gründerkredit Universell

Der ERP-Gründerkredit Universell richtet sich an junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und ist gedacht für Anschaffungen und laufende Kosten. Sie bekommen bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung und die KfW übernimmt bis zu 90 % des Bankenrisikos.

Was fördert der ERP-Gründerkredit Universell?

Der ERP-Gründerkredit Universell fördert alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Das sind Anschaffungen / Investitionen wie zum Beispiel Anlagen und Maschinen, Baukosten, Firmenfahrzeuge und Software. Zu den laufenden Kosten zählen unter anderem liquide Mittel, Personalkosten, Marketingkosten und Mieten. Außerdem werden Material- und Warenlager gefördert.

Wen fördert der ERP-Gründerkredit Universell?

Ganz kurz und knapp, den ERP-Gründerkredit Universell können Sie beantragen, wenn Sie Existenzgründer oder Unternehmensnachfolger sind, Selbstständige und Freiberufler und Unternehmen.

Wie sehen die Konditionen aus?

Die KfW bietet die KfW Förderung für Existenzgründung in zwei Varianten und zusätzlich mit und ohne Risikoübernahme an.

Variante 1: Die Variante 1 des Kredites richtet sich an Unternehmen, die bereits drei bis fünf Jahre am Markt sind und zudem durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. In diesem Fall trägt die KfW 80-90 % des Bankenrisikos. Zudem profitieren Sie von der schnelleren Kreditprüfung.

Variante 2: Diese Variante können Unternehmen jeden Alters beantragen, zudem richtet sich die KfW Förderung an KMU und große Unternehmen. Entscheiden Sie sich für Variante 2 mit zwei Jahren Laufzeit wählen, zahlen Sie den gesamten Kreditbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe zurück.

Die ausführlichen und vollständigen Informationen zum ERP-Gründerkredit Universell finden Sie hier.

Beratung KfW Förderung für die Existenzgründung

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen KfW Förderungen für Existenzgründer und Unternehmen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

 

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