IBB-Wachstumsprogramm

IBB-Wachstumsprogramm

Das IBB-Wachtstumsprogramm unterstützt das zukunftsorientierte Handeln von Unternehmen

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Den Finanzierungsbedarf einzig über die Hausbank zu decken ist für Unternehmen, die einen konkreten Plan für die wirtschaftliche Zukunft entwickelt haben, nicht unbedingt ein Selbstläufer.

An dieser Stelle bietet sich das IBB-Wachstumsprogramm der Investitionsbank Berlin als zweites Standbein für die Finanzierung an.

Die IBB fördert mit diesem Programm eine Vielzahl von Unternehmensfinanzierungen, die unmittelbar dem heutigen und zukünftigem Wachstums des Unternehmens dienen.

IBB-Wachstumsprogramm Fördermittel
IBB-Wachstumsprogramm Fördermittel ©Antonioguillem/adobe.com

Davon ausgeschlossen ist die Finanzierung in einem Sanierungsfall ebenso wie der Erhalt von finanziellen Mitteln für Unternehmen, die sich bereits kurz vor einer erkennbaren Insolvenz befinden.

Dem Darlehen müssen somit die entsprechenden Sicherheiten gegenüberstehen.

Ist dies nicht der Fall, empfiehlt die IBB den Kontakt zur BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg.

Dort lassen sich gegebenenfalls die benötigten Sicherheiten über eine Bürgschaft gewährleisten.

Die Unternehmen müssen sich in Berlin befinden

Unternehmen, die das IBB-Wachstumsprogramm in Anspruch nehmen möchten, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Die erste Voraussetzung zeigt sich anhand des Gründungsdatums des Unternehmens. Dieses muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens drei Jahre zurückliegen. Ein zweiter sehr wichtiger Punkt umfasst den regionalen Charakter der Investitionsbank Berlin.

Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens muss sich in Berlin befinden. Die erhaltenen Gelder müssen ebenfalls in den Aufbau dieses Teils des Unternehmens investiert werden.

Mit der Finanzierung das Wachstum an anderen Standorten in Deutschland oder dem Ausland zu unterstützen ist nicht zulässig.

Die Finanzierung erfolgt über das Hausbankenverfahren

Das IBB-Wachstumsprogramm vergibt Mittel im Rahmen zwischen 500.000 und 15 Millionen Euro. Für die Betriebsmittelfinanzierung gilt eine Höchstgrenze von 5 Millionen Euro. Im gesamten Finanzierungsbedarf darf diese Summe nur 50 % ausmachen. Der Erhalt und die weitere Abwicklung erfolgt über das Hausbankenverfahren.

Dies bedeutet, dass die Hausbank weiterhin für die Rückzahlung und weitere organisatorische Punkte die Verantwortung trägt, jedoch nicht das komplette Risiko allein trägt.

Die Höchstdauer der Laufzeit liegt aktuell bei zehn Jahren.

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