BAFA Förderung für Selbstständige
Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“
Die BAFA Förderung für Selbstständige ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen die „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Was sich ein bisschen sperrig anhört, ist eigentlich ganz einfach. Die Förderung unterstützt die Unternehmensberatung für KMU zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Außerdem können Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Wir stellen Ihnen die BAFA Förderung für Selbstständige genauer vor.
Gut zu wissen: Am 1. Januar 2021 wurde die BAFA Förderung für Selbstständige um zwei Jahre verlängert!
BAFA Förderung für Selbstständige Antragsberechtigung
Die BAFA Förderung für Selbstständige „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist für junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung und Unternehmen in Schwierigkeiten gedacht.
Das Unternehmen ist antragsberechtigt, wenn es seinen Sitz in Deutschland hat und der Definition KMU entspricht. Unternehmen in Schwierigkeiten müssen die de-minimis-Regelung beachten.
Was wird genau gefördert?
Gefördert wird die Beratungsleistung durch eine Unternehmensberatung. Die Beratung kann sich auf wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen in der Unternehmensführung beziehen.
Außerdem werden spezielle Beratungen gefördert, unter anderem für Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen und Migranten geführt werden, Unternehmer*innen mit anerkannter Behinderung, zur Fachkräftegewinnung oder der altersgerechten Gestaltung der Arbeiten.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, dass Sie eine Unternehmensberatung beauftragen können, wenn die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit angestrebt wird.
Wie hoch fällt die BAFA Förderung für Selbstständige aus?
Die Förderhöhe orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten und am Standort des Unternehmens.
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, erhalten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) max. 3.200 Euro. Das sind 80 % von den maximalen 4.000 Euro förderfähigen Beratungskosten. In den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig sind es 50 %, also maximal 2.000 Euro und in der Region Lüneburg sind es 60 %, max. 2.400 Euro.
Die förderfähigen Beratungskosten für Bestandsunternehmen nach dem dritten Jahr der Gründung betragen maximal 3.000 Euro. Die Förderhöhe in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) beträgt 80 %, also maximal 2.400 Euro. In der Region Lüneburg sind es 1.800 Euro, also 60 %. Und in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig sind es 50 %, also maximal 1.500 Euro.
Die Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt maximal 3.000 Euro. Davon werden an allen Standorten 90 % erstattet, also 2.700 Euro.
Welche Anforderung muss die Unternehmensberatung erfüllen?
Auch die von Ihnen gewählte Unternehmensberatung muss Anforderungen erfüllen, damit Sie die Förderung erhalten. Die Unternehmensberatung muss mindestens zu 50 % ihren Umsatz aus Beratungsleistungen erzielen, sowie die Fähigkeiten und Qualifikation nachweisen die erforderlichen Beratungsleistungen erbringen zu können.
BAFA Förderung für Selbstständige beantragen – wir unterstützen Sie
Mit den Fördermitteln ist es in Deutschland nicht immer ganz einfach. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung, sodass Sie direkt wissen, ob Sie berechtigt sind und den Antrag sofort korrekt einsenden können.