BAFA Unternehmensberatung

BAFA Unternehmensberatung – Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“

BAFA Unternehmensberatung
BAFA Unternehmensberatung nicht rückzahlbarer Zuschuss

Unter der Bezeichnung BAFA Unternehmensberatung wird das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ geführt. Das bedeutet, mit dieser BAFA Förderung erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie sich bezüglich Ihres Unternehmens beraten lassen. Unternehmen in Schwierigkeiten können zwei Zuschüsse beantragen. Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar, aber ihre Verwendung muss nachgewiesen werden.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

Wir stellen Ihnen die BAFA Unternehmensberatung vor. Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns gerne an. Alternativ schreiben Sie uns eine Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Beratungsschwerpunkte BAFA Unternehmensberatung

Wer kann die BAFA Förderung beantragen?

Wozu dient die BAFA Förderung? Beratungsschwerpunkte sind allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen in der Unternehmensführung. Antragsberechtigt sind Jungunternehmen und Bestandsunternehmen, die folgende Kriterien erfüllen.

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Unternehmen, deren Gründung drei Jahre zurückliegt
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Ihr Unternehmen muss zudem seinen Sitz in Deutschland haben und der EU-Definition für KMU entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Spezielle Beratungen der BAFA Unternehmensberatung

Neben den bereits genannten Unternehmen sind auch folgende Unternehmen antragsberechtigt:

Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden
  • von Migrantinnen und Migranten geführt werden
  • von Unternehmer*innen mit anerkannten Behinderungen
  • zur besseren Integration von Menschen mit Migrationshintergrund beitragen
  • zur Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderungen beitragen
  • zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung beitragen
  • zur Gleichstellung von Familie und Beruf beitragen
  • zur Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen

Wie hoch ist die BAFA Unternehmensberatung Förderung?

Die Höhe der BAFA Unternehmensberatung Förderung bemisst sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort Ihres Unternehmens. Unterschieden wird zwischen jungen Unternehmen und Bestandsunternehmen sowie den Standorten neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig, alte Bundesländer ohne Region Lüneburg und mit Berlin und Region Leipzig. Für Unternehmen in Schwierigkeiten sind alle Standorte antragsberechtigt. Eine genaue Übersicht der Förderhöhe finden Sie hier.

Muss die Verwendung der BAFA Unternehmensberatung Förderung nachgewiesen werden?

Ja, Sie müssen die Verwendung der BAFA Unternehmensberatung Förderung nachweisen. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung
  • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars

Welche Voraussetzungen müssen die Berater erfüllen?

Eine sehr berechtigte Frage, denn Unternehmensberater ist kein geschützter Beruf. Grundsätzlich könnte sich jeder Unternehmensberater nennen. Förderfähig sind die Beratungskosten, wenn der Unternehmensberater mindestens 50 % seines Einkommens aus der Beratertätigkeit erzielt. Zusätzlich muss ein Qualitätsnachweis erbracht werden, der die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleistet.

Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

 

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