Insolvenz anmelden GmbH

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Insolvenz anmelden GmbH – 

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In unbeständigen Wirtschaftszeiten gehen immer neue Unternehmen in die Insolvenz.

Das bedeutet, dass ein Verfahren eingeleitet wird, das die Teilnahme des Unternehmens am Wirtschaftsverkehr stoppt und Schulden begleichen soll.

Die Insolvenz muss in vielen Fällen vom Geschäftsführer des Unternehmens selber angemeldet werden.

Die Anmeldung der Insolvenz durch den Geschäftsführer

Ist eine GmbH oder ein anderes Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig, muss der Geschäftsführer die Insolvenz anmelden.

In der Insolvenzordnung (InO) ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Anmeldung erfolgen muss.

§ 15a InO schreibt vor, dass der Geschäftsführer der GmbH je nach finanziellem Zustand (zahlungsunfähig oder überschuldet) drei bis sechs Wochen Zeit hat, die Insolvenz anzumelden.

Er kann und muss die Insolvenz allerdings nur anmelden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).

Nimmt der Geschäftsführer die Anmeldung nicht rechtzeitig vor, drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen in Form von Geld- oder Freiheitsstrafe.

Insolvenz anmelden für eine GmbH – was man sonst noch beachten muss

Muss die Insolvenz angemeldet werden, hat der Geschäftsführer das Formblatt und die notwendigen ergänzenden Unterlagen beim zuständigen Gericht einzureichen.

Er hat alle Informationen mitzuteilen, die für das Insolvenzverfahren relevant sind.

Dazu gehören insbesondere der Insolvenzgrund, Firmendetails wie Sitz und Mitarbeiterzahl und ein Gläubigerverzeichnis.

Außerdem müssen Vermögensauskünfte erteilt werden. Das Gericht prüft den Antrag insbesondere im Hinblick auf den Insolvenzgrund.

Alternativ haben gemäß der Insolvenzordnung auch Gläubiger die Möglichkeit, Insolvenz der GmbH zu beantragen, um ihre Forderungen beglichen zu bekommen.

Insolvenz anmelden für eine GmbH – so hilft ein Anwalt

Insolvenzverfahren können kompliziert gestaltet sein und viele Geschäftsführer sind sich zu Beginn gar nicht sicher, ob und wann sie die Insolvenz beantragen müssen.

In solchen unsicheren Fällen kann ein Anwalt rechtssicher Auskunft erteilen. Das frühzeitige Einschalten eines Anwalts kann das Verfahren für den Mandanten bestmöglich gestalten.

So bleiben möglichst keine Fragen offen und der Geschäftsführer kann sich rechtzeitig vor der Insolvenzverschleppung schützen (Insolvenzverschleppung besteht, wenn die Insolvenz nicht oder nicht fristgerecht angemeldet wurde).