BAFA Förderung 2020

BAFA Förderung 2020 – erneuern auch Sie Ihre Heizungsanlage

Das BAFA Förderprogramm für erneuerbare Energien

BAFA Förderung 2020
BAFA Förderung 2020

Mit der BAFA Förderung 2020 können Sie Ihre Heizungsanlage erneuern und in Zukunft mit erneuerbaren Energien heizen. Erneuern Sie eine Ölheizung, können Sie sich sogar 10 % zusätzliche Förderung sichern. Wir stellen Ihnen die BAFA Förderung 2020 vor.

BAFA Förderung 2020 ist jetzt das BEG

Zunächst eine Information zu einer Änderung, denn die BAFA Förderung 2020 ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen und wurde mit dem 01. Januar 2021 in die BEG- Bundesförderung für effiziente Gebäude erneuert. Die BEG gliedert sich jetzt in drei Teilprogramme.

Wichtig zu wissen: Die Antragstellung muss vor dem Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn wird der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages angesehen. Planungsleistungen und Kostenvoranschläge dürfen für der Antragstellung erbracht und eingeholt werden.

Sie dürfen die BAFA Förderung 2020 mit anderen Fördermitteln kombinieren, solange die Gesamtsumme die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht zulässig ist eine Kombination mit Steuerermäßigungen für erneuerbares Heizen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG

Wie eingangs bereits erwähnt, ersetzt die BEG unter anderem die bislang geltenden Förderungen wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Mit Beginn der BEG gliedert sich diese BAFA Förderung nun in drei Teilprogramme.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wer kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen?

Grundsätzlich könnte man sagen, jeder. Oder vielleicht fast jeder. Berechtigt sind Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften. Freiberufler, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, auch Kirchen, Unternehmen, auch Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts, auch Wohnungsbaugenossenschaften.

Kurze Förderübersicht der BEG

Gefördert werden unter anderem die Sanierung der Gebäudehülle. Dazu zählen zum Beispiel die Dämmung der Außenwände, des Daches, Geschossdecken und Bodenflächen. Sie können auch die Fenster und Türen austauschen. Der Fördersatz für die Sanierung der Gebäudehülle beträgt 20 %.

Modernisieren Sie die Anlagentechnik, erhalten Sie ebenfalls 20 % Förderung anteilig der förderfähigen Kosten. Sie können alte Lüftungsanlagen erneuern und / oder die Mess,- Steuer- und Regelungstechnik erneuern.

Kommen wir zum sehr interessanten Teil der BEG, den Heizungsanlagen. Hier gilt grundsätzlich, dass sich die Förderhöhe um jeweils um 10 %, wenn Sie eine Ölheizung austauschen. Beispiel: Sie entscheiden sich die alte Ölheizung gegen eine Gas-Hybridanlage austauschen und erhalten statt 30 % Förderung, 40 % Förderung. Die zehn Prozent zusätzliche Förderungen gelten auch für Wärmepumpen, Biomasseanlagen, innovative Heizungsanlagen auf EE-Basis und EE-Hybridheizungen.

Einen ausführlichen Überblick zur BEG erhalten Sie hier.

Welche BEG Förderung lohnt sich für Sie? Lassen Sie sich beraten!

Es ist gar nicht so einfach die passende Förderung herauszufinden. Wenn Sie sich die Seiten des BAFA einmal selbst angesehen haben, werden Sie schnell sehen, dass auch die neue Förderung nicht wirklich übersichtlicher geworden ist. Wenden Sie sich gerne an unsere Fördermittelberatung und lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche BAFA Förderung 2020 BEG für Sie in Frage kommt.

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