GRW-G Große Richtlinie

GRW-G Große Richtlinie

Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie gründet sich auf das regionale Wachstum

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Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie ebnet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) den Weg für eine finanzielle Unterstützung von wettbewerbsrelevanten Maßnahmen.

Die Förderung zielt hierbei in erster Linie auf mittlere und große Unternehmen ab.

Möchten kleine Unternehmen die GRW-G Große Richtlinie in Anspruch nehmen, muss das jeweilige Vorhaben mindestens eine Höhe von 2 Millionen Euro umfassen.

GRW-G Große Richtlinie
GRW-G Große Richtlinie ©Robert Kneschke/adobe.com

Die Förderung über das von der ILB entwickelte Programm dient dazu das regionale Wachstum in Brandenburg zu stärken.

Aus diesem Grund ist die Förderung mit einer regionalen Beschränkung behaftet.

Unternehmen müssen den gewährten Zuschuss in eine Betriebsstätte investieren, die der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt in Brandenburg zu einer Stärkung verhelfen. Ohne diesen regionalen Bezug fehlt die Grundlage für eine Förderung.

Gefördert wird ein Zuschuss von bis zu 10 %

Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie besteht nicht aus einem Darlehen, sondern wird in Form eines Darlehens gewährt. Der Zuschuss beträgt im Allgemeinen 10 % der förderfähigen Gesamtsumme des Vorhabens. Minimal werden 5 % gefördert.

Erweitern lässt sich der Zuschuss der ILB für kleine Unternehmen auf bis zu 20 %. Zusätzlich besteht die Möglichkeit in einigen Landkreisen Brandenburgs einen zusätzlichen Zuschuss in Anspruch zu nehmen.

Diese Landkreise können wechseln, um einer schwächelnden Wirtschaft in einigen Teilen Brandenburgs noch gezielter unter die Arme zu greifen. Die Auszahlung als Zuschuss dient ebenfalls als Anreiz, um Brandenburg in den Zukunftsplanungen des eigenen Unternehmens stärker als Sitz für Betriebsstätten in Betracht zu ziehen.

Die Übernahme einer stillgelegten Betriebsstätte wird ebenfalls gefördert

Stillgelegte Betriebsstätten oder auch Betriebe, die kurz davorstehen, stillgelegt zu werden sind für Regionen nicht nur verschenktes wirtschaftliches Potenzial, sondern senden mitunter auch die falschen Signale an Unternehmer und Investoren. Das Förderprogramm GRW-R Große Richtlinie wird daher auch für die Übernahme dieser Betriebsstätten gewährt.

Für Unternehmer, die Interesse an einem solchen Vorhaben haben, ist es wichtig sich von im Vorfeld mit der ILB in Verbindung zu setzen. Auf diese Weise erfolgen die Anträge form- und fristgerecht und die Zuschüsse werden nicht verschenkt.

Wir beraten Sie zu allen Fördermittel Programmen in Berlin und bundesweit in Ihrem Sinne und Interesse.

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