Insolvenzantrag GmbH

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Insolvenzantrag GmbH – 

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Ist eine GmbH nicht mehr dazu in der Lage, ihre Schulden zu begleichen, muss unter Umständen ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Das Insolvenzverfahren kann durch einen Gläubiger oder das Unternehmen selber beantragt werden.

Für das Unternehmen besteht gesetzlich eine Anmeldepflicht.

Anmeldepflicht und Anmeldegrund

Eine GmbH die zahlungsunfähig ist, muss innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden.

Ist die GmbH sogar überschuldet, muss sie die Insolvenz innerhalb von sechs Wochen anmelden.

Das Insolvenzverfahren soll die GmbH – sofern möglich – sanieren und die Schulden begleichen.

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten als dabei als Anmeldegrund.

Nachdem die Anmeldung beantragt ist, überprüft das Gericht, ob der Anmeldegrund tatsächlich vorliegt.

Andernfalls kann das Verfahren nicht durchgeführt werden.

Außerdem wird geprüft, ob ausreichend Vermögen zur Kostendeckung des Verfahrens vorhanden ist.

Der Antrag und seine Details

Die GmbH muss bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens bestimmte Details beachten.

Vor allem muss der Antrag den Form- und Inhaltsanforderungen entsprechen.

Formblätter für die Beantragung der sogenannten Unternehmensinsolvenz können mittlerweile online heruntergeladen werden.

Alternativ sind sie auch beim zuständigen Gericht zu erhalten.

Für die erfolgreiche Anmeldung müssen die Unternehmensinformationen über Sitz, Vorstand, Tätigkeitsfeld und Mitarbeiterzahl angegeben werden.

Außerdem muss der Insolvenzgrund bekannt gegeben werden.

Weiterhin dürfen auf dem Formblatt auch keine Angaben über Vermögen, Forderungen und die Gläubiger (in Form eines Gläubigerverzeichnisses) fehlen.

Letztlich sind auch Sanierungsoptionen zu durchdenken und dem Gericht bei Beantragung mitzuteilen.

Sind alle Dokumente beisammen, wird der vollständige Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und dort überprüft.

Gut beraten durch einen Anwalt

Da Insolvenzverfahren eine schwieriger Angelegenheit sein können, kann es hilfreich sein, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt kann den Insolvenzgrund prüfen und rechtssicher Auskunft darüber geben, ob ein Verfahren eingeleitet werden muss und falls ja, in welchem Zeitrahmen.

Die professionelle Unterstützung kann vom ersten bis zum letzten Schritt begleitend wirken und dafür sorgen, dass das Verfahren für die GmbH so reibungslos wie möglich abläuft.