GmbH Insolvenzverfahren

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GmbH Insolvenzverfahren – 

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Insolvenzverfahren werden eingeleitet, wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen nicht mehr dazu in der Lage ist, Gläubiger zu bezahlen.

Ist eine GmbH insolvent, wird das sogenannte Unternehmensinsolvenzverfahren eingeleitet.

Geregelt ist dies in den §§ 15 ff der Insolvenzordnung (InO).

Der Beginn des GmbH Insolvenzverfahrens

Stellt der Geschäftsführer einer GmbH die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH fest, muss er das Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht anmelden.

Zuständig ist das Amtsgericht am Hauptsitz des Unternehmens.

Das Verfahren kann auch durch einen der Gläubiger beantragt werden. Der GmbH Geschäftsführer ist allerdings zur Beantragung innerhalb von drei bis sechs Wochen verpflichtet.

Dies ergibt sich aus § 15a InO.

Der Anmeldung sind das jeweilige gerichtliche Formblatt und ergänzende Unterlagen wie ein Gläubigerverzeichnis beizufügen.

Das Gericht prüft die Dokumente und eröffnet gegebenenfalls das Verfahren.

Es wird ein sogenannter Eröffnungsbeschluss gefasst.

Ablauf und Zweck des GmbH Insolvenzverfahrens

Das eröffnete Insolvenzverfahren der GmbH ermöglicht den Gläubigern das Anmelden ihrer Forderungen.

Außerdem bestellt das Gericht einen sogenannten Insolvenzverwalter, der die finanzielle Situation des Unternehmens ausgiebig prüft.

Erstellt fest, welche Insolvenzmasse vorliegt (also verwertbares Vermögen zur Begleichung der Schulden) und ob das Unternehmen saniert, das heißt gerettet, werden kann.

Die Insolvenzmasse wird nach Einberufung eines sogenannten Schlusstermins aufgeteilt, damit die Gläubiger ihre Forderungen erfüllt bekommen.

Der Prozess dient in erster Linie der Schuldenbegleichung, soll das Unternehmen aber auch von der weiteren Teilnahme am Wirtschaftsverkehr abhalten.

Letztlich kann die Insolvenz für einige Unternehmen auch der Weg zur Sanierung sein.

Der lange Prozess des Insolvenzverfahrens

Insolvenzverfahren sind in einigen Fällen für Unternehmen unumgänglich, können sich aber je nach Fall und Auslastung des Gerichts sogar Jahre hinziehen. Der Prozess sollte durch einen Anwalt begleitet werden.

In den meisten Fällen empfiehlt sich bereits bei drohender Insolvenz das zeitnahe Einschalten eines Rechtsberaters, damit Folgen wie die Insolvenzverschleppung (bei verpasster Insolvenzanmeldung) oder größere Schulden vermieden werden können.