Zuschüsse

Zuschüsse für die Selbstständigkeit – Unterstützung für Gründer

Förderprogramme für die Existenzgründung

Zuschüsse für die Selbstständigkeit
Zuschüsse für die Selbstständigkeit und Existenzgründung

Zuschüsse für die Selbstständigkeit: Die Existenzgründung ist eine aufregende und herausfordernde Zeit. So vieles muss geplant und durchdacht werden. Dazu gehört auch das Thema Finanzierung, denn kaum eine Existenzgründung kommt ohne Kredite und Zuschüsse aus.

Welche Zuschüsse für die Selbstständigkeit Sie wo und wie beantragen können, haben wir für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie auch unseren persönlichen Fördermittelcheck und die Gründungsberatung, die ebenfalls bezuschusst wird.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

Zuschüsse für die Selbstständigkeit ohne Rückzahlung

Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings besteht für Zuschüsse für die Selbstständigkeit auch kein Rechtsanspruch, sodass die Entscheidung immer eine Einzelfallentscheidung ist. Aktuell (Stand 2021) gibt es in Deutschland und der EU rund 2.000 Zuschüsse für die Existenzgründung. Eines haben sie alle gemeinsam. Sie müssen den Zuschuss vorher beantragen. Nahezu alle Zuschüsse werden nur gewährt, wenn Sie das Projekt noch nicht begonnen haben. Die Antragstellung kann mitunter kompliziert sein und mehrere Seiten umfassen. Ein kleiner Fehler kann zur Ablehnung führen oder Sie müssen Unterlagen nachreichen, was zu einer erneuten Wartezeit führt. Holen Sie sich Unterstützung mit unserem Fördermittelcheck.

Beratungsförderung und Businessplan

Holen Sie sich das Know-how von Gründerexperten

Wussten Sie, dass die Gründungsberatung die Erfolgschancen einer Existenzgründung erhöht? Sie müssen und können nicht alles allein wissen. Erfahrene Gründungsberater stehen Ihnen mit Know-how zur Seite. Und diese Beratung, die Sie zum Beispiel auch für Ihren Businessplan nutzen können, wird staatlich gefördert. Aktuell sind es maximal 4.000 Euro Beratungskosten, von denen der staatliche Zuschuss 80 % übernimmt. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich.

Gründungszuschuss – Unterstützung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Der Gründungszuschuss wird an Gründer gezahlt, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Berechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld I und II (Hartz V). Auch auf diesen Zuschuss haben Sie keinen Rechtsanspruch. Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachberater zusammen und lassen Sie sich beraten. Der Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate gezahlt werden und beträgt 300 Euro / Monat, die für Sozialversicherungen gedacht. Außerdem gibt es noch das Einstiegsgeld, das ebenfalls eine Kann-Leistung ist.

Zuschüsse für die Selbstständigkeit – EXIST Gründerstipendium

Von der Uni aus gründen

Das EXIST Gründerstipendium richtet sich an Existenzgründer, die direkt aus dem Studium heraus oder direkt nach Beendigung des Studiums gründen möchten. Das EXIST Gründerstipendium wird auch an wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden vergeben. EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Der High-Tech Gründerfonds (HTG)

Unter die Zuschüsse für Selbstständigkeit fällt auch der High-Tech Gründerfonds, einer der größten Gründerfonds. Der High-Tech Gründerfonds wird vom BMWi, der KfW-Bankengruppe und verschiedenen Industrieunternehmen wie BASF, Deutsche Telekom, Siemens und Daimler getragen. Der Gründerfonds hat eine Größe von 576 Millionen Euro und fördert junge High-Tech Unternehmen in Deutschland. Zusätzlich bietet der HTG Coaching und ein starkes Netzwerk zur Unterstützung.

Mikromezzaninfonds für Mezzaninfinanzierungen

Mikromezzaninfonds unterstützen hauptsächlich kleine Unternehmen, die ausbilden, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden. Mit Mezzaninfinanzierungen von bis zu 50.000 Euro soll das Eigenkapital gestärkt und so die Kreditchancen erhöht werden.

KfW Kredite – keine Zuschüsse, aber geförderte Konditionen

KfW Kredite für Existenzgründer und junge Unternehmen fallen nicht direkt unter Zuschüsse, denn sie müssen zurückgezahlt werden, sollen aber an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Hier finden Sie KfW Förderungen für Existenzgründer ausführlich erklärt. KfW Kredite für Existenzgründer sind zinsgünstig und meist in den ersten Jahren tilgungsfrei. Sie müssen nur die Zinsen zahlen und haben bis zur Tilgung der Kreditsumme Zeit. Das soll Gründer in den ersten Jahren entlasten. Einige KfW Kredite können auch ohne Eigenkapital beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall einen Businessplan benötigen.

INVEST Zuschuss für die Selbstständigkeit

Der INVEST Zuschuss für die Selbstständigkeit ist ein indirekter Zuschuss. 20 % der investierten Summe erhalten die Kapitalgeber von der BAFA zurückerstattet, sodass jede Investition zu einem Fünftel staatlich bezuschusst wird. Das Förderprogramm INVEST soll junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern unterstützen, sodass auch private Kapitalgeber mit größerer Sicherheit Wagniskapital bereitstellen. Voraussetzung für den INVEST Zuschuss für die Selbstständigkeit ist zuvor ein Antrag beim BAFA.

Business Angels, Wagniskapital und ein weiterer indirekter Zuschuss

Wagniskapital ist ebenfalls ein indirekter Zuschuss für die Selbstständigkeit, denn im Gegenzug für die Investition erhalten die Kapitalgeber Firmenanteile. Sie müssen den Zuschuss also nicht wie einen Kredit zurückzahlen, sondern „bezahlen“ mit Firmenanteilen. Zu den bekanntesten Wagniskapitalgebern zählen die Business Angels. Ein Netzwerk aus privaten Geldgebern, die Unternehmen vor und kurz nach der Gründung unterstützen. Auch dieses Netzwerk bietet zusätzlich sein Know-how und ein reichweitenstarkes Netzwerk, das junge Gründer*innen unterstützt.

Gründungsprämien für Handwerker

Zuschüsse für Gründungen im Handwerk

Gründungsprämien im Handwerk unterscheiden sich regional. Da wir in Berlin leben und arbeiten, stellen wir Ihnen die Meistergründungsprämie vor. Die Meistergründungsprämie wird zu 50 % aus europäischen Mitteln finanziert und richtet sich an Handwerker, die sich nach der Meisterprüfung selbstständig machen möchten. Der Zuschuss beträgt einmalig 7.000 Euro und ist bedingt rückzahlbar. Drei Jahre nach Gründung des Unternehmens kann der Unternehmer einen weiteren Zuschuss beantragen, den Zuschuss auf Arbeitsplatzförderung. Dieser Zuschuss kann auch bei einer Unternehmensnachfolge oder einer Unternehmensbeteiligung beantragt werden.

Zuschüsse für innovative Ideen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Gründer*innen mit innovativen Ideen. Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen zu ZIM Förderung. Bezuschusst werden unter anderem Personalkosten, Kosten für die Leistungen Dritter und weitere Leistungen. Teilnehmen können Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Kooperationsnetzwerke.

Zuschüsse für die Selbstständigkeit in verschiedenen Phasen

Sie werden nicht nur in der Gründungsphase unterstützt. Auch in den weiteren Jahren Ihrer Selbstständigkeit können Sie verschiedene Zuschüsse beantragen. In der Wachstumsphase beispielsweise können Sie Kapital für Investitionen und Kapital für Entwicklungskosten beantragen.

Auch in der Krise stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung, die Sie in der Krisenbewältigung unterstützen.

Oder Sie möchten Ihr Unternehmen energieeffizienter machen. Auch dazu bieten Bund und Länder sowie die KfW unterschiedliche Zuschüsse.

Zuschüsse für die Selbstständigkeit – lassen Sie sich beraten

Bund und Länder bieten die unterschiedlichsten Zuschüsse für die Selbstständigkeit. Lassen Sie sich gerne von unserem Team beraten. Wir unterstützen Sie mit unserem Fördermittelcheck und helfen Ihnen bei der Beantragung. Unser Fördermittelcheck ist förderfähig. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

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