Insolvenzantragspflicht GmbH

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Insolvenzantragspflicht GmbH – 

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Wer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, muss unter Umständen Insolvenz anmelden.

Das gilt sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich.

Unternehmen, die zahlungsunfähig oder gar überschuldet sind, haben sogar eine Pflicht Insolvenz innerhalb weniger Wochen anzumelden.

Die Anmeldepflicht der GmbH

Ist eine GmbH nicht mehr in der Lage, ihre Schulden zu begleichen, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen.

Geregelt ist dies in § 15 der Insolvenzordnung (InO).

Demzufolge muss der Geschäftsführer den Antrag innerhalb drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einreichen.

Ist die GmbH überschuldet, hat der Geschäftsführer sechs Wochen Zeit für die Anmeldung.

Überschuldet ist ein Unternehmen, wenn das Vermögen die Zahlungspflichten nicht mehr deckt.

Zahlungsunfähig ist das Unternehmen in der Regel, wenn Zahlungen gänzlich eingestellt werden, weil keine Verbindlichkeiten mehr beglichen werden können.

Die Anmeldepflicht greift, damit das Unternehmen nicht weiter zu Lasten der Gläubiger am Wirtschaftsverkehr teilnimmt.

Was geschieht nach dem Antrag?

Hat der Geschäftsführer der GmbH Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt, muss er beim zuständigen Insolvenzgericht Insolvenz beantragen.

Dafür muss er dem Gericht Unterlagen einreichen, die den Insolvenzgrund nachweisen, Auskünfte über die GmbH liefern (Sitz, Vermögen, Mitarbeiterzahl) und ein entsprechendes Formblatt ausfüllen.

Das Formblatt des Gerichts ist online oder beim zuständigen Gericht selber erhältlich.

Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet bei Richtigkeit aller Angaben das Insolvenzverfahren.

Während dieses Verfahrens wird ein sogenannter Insolvenzverwalter eingeschaltet, der sich um das Vermögen der GmbH kümmert.

Er zählt beispielsweise die Insolvenzmasse und stellt fest, ob die GmbH saniert – das heißt gerettet – werden kann.

Insolvenz mit anwaltlicher Unterstützung – Insolvenzantragspflicht GmbH

Insolvenzverfahren sind stressig und meist mit hohen Emotionen verbunden. Daher sollte sich jeder Geschäftsführer frühzeitig Hilfe von einem Anwalt suchen. Ein Anwalt, der im Insolvenzrecht spezialisiert ist, kann rechtssichere Auskunft über alle Möglichkeiten und nächsten Schritte geben.

Häufig kann er ein Insolvenzverfahren so mitgestalten, dass es für den Mandanten möglichst stressfrei wird.