Selbstständig machen Schüler Student Arbeitslosigkeit

Selbstständig machen als Schüler, Student und aus der Arbeitslosigkeit

Besondere Voraussetzungen und weitere Informationen

Existenzgründung Beratung: 030-23 59 01 207
Selbstständig machen als Schüler, Student und aus der Arbeitslosigkeit
Selbstständig machen als Schüler, Student und aus der Arbeitslosigkeit

Selbstständig machen als Schüler, Student und aus der Arbeitslosigkeit: Auch Schüler, Studenten und Arbeitslose können sich selbstständig machen, unterliegen aber besonderen Voraussetzungen und auch Einschränkungen. Hier finden Sie unseren Ratgeber „Selbstständig machen und Geld verdienen“ und nachfolgend unseren Ratgeber zum Thema „Selbstständig machen als Schüler, Stunden und aus der Arbeitslosigkeit“.

Selbstständig machen in jungen Jahren

Für Influencer nicht ungewöhnlich

Vielleicht fragen Sie sich, warum und mit welcher Geschäftsidee sich Schüler und Studenten selbstständig machen sollten. Tatsächlich ist das heute gar nicht mehr so ungewöhnlich. In Zeiten von YouTube & Co machen sich immer häufiger junge Menschen selbstständig, die gerade einmal 14, 15 oder 16 Jahre alt sind. Dabei ist es ganz egal, ob die jungen Influencer 500 Euro oder 25.000 Euro im Monat verdienen. Sobald regelmäßig ein Einkommen erzielt wird, muss die Selbstständig offiziell angemeldet werden. Das gilt natürlich auch für Studenten, die vor oder kurz nach Ihrem Studium eine Idee umsetzen möchten, genauso wie für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen.

Selbstständig machen als Schüler und Geld verdienen

Junge Existenzgründer und die Besonderheiten

Auch Schüler müssen in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Dabei ist es egal, ob sie im Nebenerwerb oder in Vollzeit selbstständig sind. Aber für die Gewerbeanmeldung benötigt es der Einwilligung beider Elternteile und der Genehmigung des Familiengerichts. Das mag sich im ersten Moment kurios anhören, dient aber dem Schutz der jungen Menschen.

Für die Selbstständigkeit als Schüler muss zunächst ein Antrag geschrieben, in dem die Geschäftsidee und Eignung des Jugendlichen dargestellt wird. Dieser Antrag ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Das Familiengericht prüft nun den Antrag und lädt unter Umständen zu einem persönlichen Gespräch ein. Liegt die Zustimmung des Familiengerichts vor, erfolgt die Anmeldung des Gewerbes. Der Jugendliche wird nun geführt wie ein erwachsener Selbstständiger, darf aber keine Kredite aufnehmen.

Steuern und Krankenversicherung für selbstständige Schüler

Wie sieht es mit den Steuern und der Krankenversicherung für selbstständige Schüler aus? Bezüglich der Steuern gibt es keine Unterschiede zu erwachsenen Selbstständigen. Auch die Wahl der Rechtsform kann der Schüler selbst wählen.

Zu beachten ist aber, dass die Einkommensgrenze für die Mitversicherung der Familienversicherung (Krankenkasse) bei 470 Euro / Monat liegt. Verdient der Schüler mehr, muss er sich selbst krankenversichern und ist nicht mehr in der Familienversicherung versichert.

Alternative zur Selbstständigkeit als Schüler

Die Einkommensgrenze mit 470 Euro für die Krankenversicherung ist relativ gering und auch die Formalitäten sind nicht ganz ohne. Eine Alternative wäre es, die Selbstständigkeit auf ein Elternteil oder einen anderen Erwachsenen anzumelden und mit dem 18. Lebensjahr zu übertragen. Wahrscheinlich liegt das nicht im Interessen der meisten jungen Menschen, die ja aus eigenem Antrieb selbstständig arbeiten, ein Einkommen erzielen und dementsprechend auch die Verantwortung tragen möchten.

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Selbstständig machen als Student und Geld verdienen

Studenten als Existenzgründer und die Besonderheiten

Die Selbstständigkeit als Student ist eine gute Möglichkeit neben dem Studium Geld zu verdienen und natürlich auch eine Geschäftsidee zu verwirklichen, die nach dem Studium weitergeführt wird. Die Existenzgründung als Student muss als Gewerbe angemeldet werden, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und die Selbstständigkeit dauerhaft geplant ist.

Da Studenten meist volljährig sind, unterscheidet sich die Existenzgründung kaum von der einer „normalen“ Existenzgründung. Zu beachten ist aber, dass auch der Student nicht mehr als 470 Euro / Monat verdienen und nicht älter 25 Jahre alt sein darf, wenn er in der Familienversicherung krankenversichert bleiben möchte. Hinzu kommt, dass die maximale Arbeitszeit in der Woche 20 Stunden nicht übersteigen darf. Treffen diese Voraussetzung nicht oder in Teilen nicht zu, muss der Student sich selbst krankenversichern und kann zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Einen Ratgeber zum Thema „Krankenversicherung für Selbstständige“ haben wir bereits geschrieben.

Weitere Besonderheiten zur Selbstständigkeit von Studenten

Bis zu einem Einkommen von 470 Euro / Monat, sind Studenten kindergeldberechtigt. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, fällt der Kindergeldbezug weg. Allerdings wird das BAföG nicht als Einnahmen angerechnet.

Bis zu einem Verdienst von 4.410 Euro vor Steuern im Jahr, kann weiter BAföG bezogen werden. Darüber vermindert oder entfällt die Berechtigung für das BAföG.

Ab 450 Euro / Monat beginnt meist auch die Rentenversicherungspflicht. Aber dazu gibt es Ausnahmen, die man am besten beim Rentenversicherungsträger erfragt.

Selbstständig machen aus der Arbeitslosigkeit heraus

Mit der Existenzgründung raus aus der Arbeitslosigkeit

Existenzgründung Besonderheiten
Existenzgründung Besonderheiten und Tipps

Selbstständig machen als Schüler, Student und aus der Arbeitslosigkeit, nun sind wir bei der dritten Gruppe angekommen, die in der Existenzgründung Besonderheiten aufweist. Tatsächlich kommt die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus viel häufiger vor als die der Schüler und Studenten und der Grund liegt auf der Hand. Viele Menschen wählen die Existenzgründung, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und beruflich sowie finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Zu unterscheiden ist die Selbstständigkeit mit Arbeitslosengeld I oder II, auch als Hartz IV bezeichnet. In beiden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall zuerst mit Ihrem Sachbearbeiter zusammensetzen und besprechen, was Sie wissen und beachten müssen. Übersehen Sie etwas, können Ihnen Leistungen gekürzt oder nachgefordert werden.

Selbstständig machen mit Arbeitslosengeld I

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, dürfen Sie maximal 15 Stunden in der Woche arbeiten. Übersteigt Ihre Arbeitszeit die 15 Stunden, entfällt der Bezug von Arbeitslosengeld I und Sie gelten nicht mehr als arbeitslos. Sie dürfen nach Abzug der Betriebsausgaben, Steuern und Sozialversicherungen maximal 165 Euro / Monat dazu verdienen. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit ergänzende Leistungen beziehen zu können. Über die genauen Vorgaben sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Ihrer Sachbearbeiterin.

Selbstständig machen mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gibt es einige Besonderheiten für die Existenzgründung. Zunächst einmal muss unterschieden werden, ob Sie sich nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig machen möchten.

Machen Sie sich nebenberuflich selbstständig, dürfen Sie maximal 15 Stunden / Woche arbeiten und dürfen maximal 100 Euro frei behalten. Verdienste darüber hinaus, werden auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Sie haben aber gewisse Freibeträge, sodass Sie mehr verdienen und auch mehr behalten können. Beachten Sie, dass Sie immer noch dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen müssen und regelmäßig Termine wahrnehmen müssen. Ziel der Selbstständigkeit sollte sein, dass Sie irgendwann genügend verdienen, um aus dem Leistungsbezug aussteigen zu können.

Möchten Sie sich hauptberuflich selbstständig machen, gibt Ihnen das Arbeitsamt sechs Monate Zeit und unterstützt Sie. Sie erhalten in diesen sechs Monaten den Gründungszuschuss in der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes und 300 Euro / Monat für Sozialversicherungen. Nach dem ersten halben Jahr erfolgt eine Bewertung und wenn Sie erfolgreich sind, können Sie die 300 Euro Zuschuss für weitere neun Monate erhalten.

Selbstständig machen als Schüler, Student und aus der Arbeitslosigkeit

Die Selbstständigkeit als Schüler, Student und aus der Arbeitslosigkeit erfordert in allen Fällen eine sorgsame Vorbereitung. Zusätzlich empfehlen wir jeder Gründerin und jedem Gründer sich über Fördermittel zu informieren. Sie haben noch Fragen oder möchten gerne persönlich beraten werden? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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