Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ (GRW) unterstützt das produzierende Gewerbe
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Wächst ein Unternehmen, kann sich die Größe des Gebäudes als ein Problem erweisen.
Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ oder kurz GRW hat die Thüringer Aufbaubank ein Förderprogramm geschaffen, welches zum Beispiel zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte genutzt werden kann.
Des Weiteren kann auch der Ausbau sowie Veränderungen innerhalb der Produktion den Anforderungen dieses Förderprogramms entsprechen.
Eine der geltenden Voraussetzungen ist die Zugehörigkeit eines Unternehmens zum produzierenden Gewerbe oder einem unmittelbar mit diesem Wirtschaftszweig in Verbindung stehenden Dienstleistungsunternehmen.
Darunter fallen können auch Handwerksbetriebe sowie Maßnahmen, die dazu dienen den Tourismus anzukurbeln.
Der Förderung sind enge Grenzen gesetzt
Das Förderprogramm GRW der Thüringer Aufbaubank setzt den Kosten, die durch eine Förderung mitfinanziert werden, sehr enge Grenzen. Nicht förderfähig ist der Kauf eines Grundstücks, während die Errichtung der benötigten Produktionsgebäude dagegen durch das Programm abgedeckt ist. Das Gleiche gilt für Gebühren, Kosten und Steuern die in Zusammenhang mit dem Kauf und Bau stehen.
Die Förderung ist somit auch an Bedingungen geknüpft. Im Gegenzug ist eine Kombination der erhaltenen Förderkredite mit anderen Investitionskrediten und Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank möglich.
Das erlaubt es die Finanzierung auf ein solides Fundament zu stellen und die wirtschaftliche Zukunft nach dem Ausbau des Unternehmens keinem zu hohen Risiko auszusetzen.
Die GRW dient auch der Schaffung von Arbeitsplätzen
Die Förderbank Thüringen möchte mit dem Förderprogramm GRW nicht nur das Wachstum von Unternehmen fördern, sondern ebenfalls den Ausbau von Arbeitsplätzen unterstützen. Mit der Inanspruchnahme der Fördermittel sollte daher ebenfalls die Vergrößerung der Belegschaft verbunden sein. Als eine der Voraussetzungen gilt daher eine Erhöhung der Arbeitsplätze um mindesten 5 %.
Dies gilt ab dem Datum der Antragsstellung. Unternehmen können bis zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Bewerbungsverfahren beginnen, sollten jedoch noch keine Arbeitsplätze vergeben. Bei den neu entstandenen Arbeitsplätzen muss es sich zudem um Dauerarbeitsplätze handeln.
Zeit- oder Leiharbeiter fallen nicht unter die 5 % des Ziels, welches das Förderprogramm GRW setzt.
Wir beraten und begleiten Sie bei allen Fördermittel Programmen in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.