Brandenburg-Kredit Gründung
Der Brandenburg-Kredit Gründung kann bis 5 Jahre nach Geschäftsgründung beantragt werden
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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg oder kurz ILB bietet mit dem Brandenburg-Kredit Gründung ein Förderprogramm an, welches sich gezielt auf Unternehmen in der Gründungsphase fokussiert.
Die Gründung darf laut Richtlinien des Programms nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Die Förderung zielt auf die finanzielle Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Menschen, die freiberuflich tätig sind ab.
Bevorzugt handelt es sich hierbei um freiberufliche Unternehmer, die dennoch Arbeitsplätze schaffen, wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte oder Steuerberater.
Vergleichbar mit vielen regional agierenden Banken, ist auch dieses Programm für Gründer bestimmt, die in Brandenburg beruflich tätig sind.
Die Förderdarlehen bleiben somit innerhalb der Region und können weder für Investitionen in anderen Bundesländern noch internationale Projekte investiert werden.
Darlehen werden bis zu 25 Millionen Euro angeboten
Förderdarlehen, die im Zuge von Brandenburg-Kredit Gründung gewährt werden, können eine Höchstsumme von bis zu 25 Millionen Euro erreichen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die ILB bis zu 100 % der förderfähigen Kosten übernimmt. Ein zweites Kreditinstitut oder Investoren sind somit nicht zwangsläufig erforderlich, um diese Förderdarlehen beantragen zu können.
Zusätzlich ist es möglich diese Förderung mit anderen Programmen zu kombinieren. Hierbei müssen die Darlehensnehmer jedoch darauf achten, ob dies bei allen ausgewählten Förderungen miteinander vereinbar ist.
Daher zahlt es sich aus vor der Antragsstellung mit der ILB Kontakt aufzunehmen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Zinsbindung gilt für maximal 10 Jahre
Der Brandenburg-Kredit Gründung ist aktuell mit einer Zinsbindung von zehn Jahren verknüpft. Die Laufzeit beträgt bei reinen Darlehen für Betriebsmittel 5 Jahren. Handelt es sich um ein Investitionsdarlehen, kann die Laufzeit entweder 5, 10 oder 20 Jahre. In diesem Zeitraum kann auch eine tilgungsfreie Anfangszeit vereinbart werden.
Die monatlich zu begleichenden Raten der Tilgung starten somit erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Zinsen bleiben dagegen bestehen und müssen auch weiterhin pünktlich bezahlt werden, um nicht in Verzug zu geraten.
Wir beraten Sie zu allen Fördermittel Programmen in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.