Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm
Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm der ILB unterstützt Unternehmen in Krisensituationen
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Wie schnell ein Unternehmen durch unvorhersehbare Ereignisse in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann, hat nicht zuletzt die Coronakrise unter Beweis gestellt.
Auf Unterstützung hoffen können Unternehmen aus Brandenburg in finanziellen Krisenzeiten durch das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm der ILB.
Hierbei handelt es sich um die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Zu den Unternehmen, die von diesem Förderprogramm Gebrauch machen können, gehören unter anderem KMUs.
Eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Hilfsmittel ist das Alter der Unternehmen.
Deren Gründung muss mindestens 3 Jahre zurückliegen. Unternehmen, die sich noch in der Gründungsphase befinden und in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, kann mit diesem Förderprogramm nicht geholfen werden.
Für das Darlehen muss ein Umstrukturierungsplan vorliegen
Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm der ILB wird als Darlehen gewährt. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg muss hierbei ebenfalls das vorhandene Risiko sehr genau abwägen. Hierfür ist es erforderlich einem Umstrukturierungsplan des Unternehmens zu erhalten. Dieser Plan muss gemeinsam mit dem Antrag auf eine Förderung eingereicht werden.
Hierbei zahlt es sich aus den Plan mit einem Experten zu erstellen, um die geplanten Maßnahmen in einen professionellen Rahmen einzubinden. Eine weitere Voraussetzung ist der Standort des gesamten Unternehmens oder der in Schwierigkeiten geratenen Betriebsstätte.
Die ILB dient speziell der wirtschaftlichen Stärkung Brandenburgs und verteilt daher keine Darlehen, die zum Großteil in einem anderen Bundesland oder dem Ausland eingesetzt werden.
Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von 5 Jahren
Im Rahmen des Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramms der ILB beträgt die Höchstdauer eines Darlehens 5 Jahre. Die Zinsen werden individuell zu den derzeit geltenden Zinssätzen festgesetzt. Zusätzlich müssen Unternehmer mit einem Risikoaufschlag rechnen. Diese Zusatzzahlung ist nicht unüblich bei Darlehen, die mit einem höheren Risiko verbunden sind.
Der Geldgeber kann selbst mit einer positiven Prognose nie zu 100 % sicher sein den gesamten geliehenen Betrag plus Zinsen zurückzuerhalten.
Unternehmer, die zum Risikoaufschlag weitere Fragen haben, sollten sich für eine Fördermittelberatung mit uns in Verbindung setzen.