BAFA – Beratungsförderung
Die BAFA Beratungsförderung fördert den Erhalt des benötigten Know-hows
BAFA – Beratungsförderung Fördermittel Beratung – Jetzt anrufen und informieren:
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Im unternehmerischen Alltag ist es nicht ungewöhnlich auf Schwierigkeiten zu treffen, für welche die eigene Erfahrung nicht ausreicht, um eine passende Lösung zu finden.
Ein Ausweg aus dieser Situation kann eine Unternehmensberatung darstellen.
Nicht alle Unternehmen verfügen hierfür über ausreichend finanzielle Mittel.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet hierfür eine Beratungsförderung an.
Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss eine der 3 Voraussetzungen erfüllt sein.
Die erste Voraussetzung erfüllen Jungunternehmen, deren Gründung nicht weniger als 2 Jahre zurückliegt.
Als Zweites folgen Bestandsunternehmen, die bereits vor drei Jahren gegründet wurden sowie als Drittes Unternehmen in akuten Schwierigkeiten.
Diese Unternehmen können die Beratungsförderung beantragen, ohne bestimmte Anforderungen an das Alter oder Gründungsjahr nachzuweisen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt
Die BAFA Beratungsförderung wird nicht als Darlehen, sondern in Form eines Zuschusses gewährt. Das zuständige Bundesamt übernimmt somit nicht die gesamten Kosten, sondern zahlen einen anteiligen Zuschuss, der im Gegenzug nicht zurückgezahlt werden muss. Junge und Bestandsunternehmen können einen Zuschuss bis zu 80 % der Gesamtsumme der Beratung ausmachen.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten umfasst der übernommene Anteil sogar 90 %. Dies erfolgt auf einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro für Junge Unternehmen und 3.000 für die übrigen Berechtigten der BAFA Beratungsförderung.
Für die Höhe des Zuschusses spielt auch die Region eine wichtige Rolle. Unternehmen in den neuen Bundesländern können mit deutlich höheren Zuschüssen rechnen.
Die erfolgte Beratung muss ebenfalls nachgewiesen werden
Der Zuschuss ist Vergleichbar mit einem Kredit an einen bestimmten Zweck gebunden. Das macht es erforderlich die Nachweise der erfolgten Unternehmensberatung vorzulegen. Die geschieht sowohl im Nachweis einer erfolgten Zahlung mit Kontobelegen als auch der gestellten Rechnung sowie einem ausgefüllten Beratungsbericht.
Dadurch wird einem Missbrauch der gewährten Förderungen vorgebeugt. Bleiben diese Nachweise aus, kann keine Erstattung der aufgeführten Beratungsleistungen erfolgen.
Für nähere Informationen und einen Fördermittelberatungs Termin jetzt einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.