GmbH zahlungsunfähig

GmbH zahlungsunfähig

GmbH zahlungsunfähig – 

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Läuft es in der Wirtschaft nicht rund, kann eine GmbH schnell zahlungsunfähig werden.

Der Geschäftsführer muss dann die nächsten Schritte einleiten, um ein weiteres Teilnehmen am Wirtschaftsverkehr zu verhindern.

In vielen Fällen versuchen Geschäftsführer das Unternehmen oder Arbeitsplätze mit allen Mitteln zu retten – in manchen Fällen ist die Insolvenz jedoch der letzte Ausweg.

Zahlungsunfähige GmbH und der Insolvenzantrag

Ist eine GmbH nicht mehr dazu in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen, gilt sie als zahlungsunfähig.

In der Regel ist das dann der Fall, wenn die GmbH ihre Zahlungen vollständig eingestellt hat.

Sie begleicht dann auch keine kleinen Beträge mehr, weil das Vermögen nicht ausreicht und die Schulden bereits hoch sind.

In dem Fall hat der Geschäftsführer der GmbH gemäß § 15a der Insolvenzordnung sogar die Pflicht, Insolvenz zu beantragen.

Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschehen.

Gleichzeitig haben auch die Gläubiger die Möglichkeit, Insolvenz der GmbH zu beantragen.

Zahlungsunfähige GmbH retten

Viele Geschäftsführer versuchen die Insolvenz mit allen Mitteln und Wegen zu vermeiden, um das Unternehmen zu retten.

Doch auch mit Insolvenzverfahren muss das Unternehmen nicht verloren gehen.

Während des Verfahrens prüft ein Insolvenzverwalter das Vermögen und die Möglichkeiten der GmbH.

In manchen Fällen können selbst GmbHs, die Insolvenz anmelden mussten, noch gerettet werden – man spricht dann vom Sanieren der GmbH.

Das Verfahren kann sich allerdings eine ganze Weile hinziehen – je nachdem wie kompliziert der Fall ist und wie beschäftigt Insolvenzverwalter und Gericht derzeit sind.

Zahlungsunfähigkeit der GmbH – so kann ein Anwalt helfen

Wer glaubt, dass seinem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit droht, sollte rechtzeitig Rechtsberatung ersuchen. Ein Anwalt, der sich im Insolvenzrecht auskennt, kann Auskunft darüber erteilen, ob eine GmbH Insolvenz anmelden muss und wie das Verfahren gestaltet werden kann.

Außerdem kann ein Anwalt in allen anderen Streitigkeiten zwischen Schuldner und Gläubiger vermitteln und den Mandanten – auch ein Unternehmen – gerichtlich vertreten.

Frühzeitige Beratung im Vorfeld ist in jedem Fall vom Vorteil.