Geschäftsführer Insolvenzverfahren

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Geschäftsführer Insolvenzverfahren – 

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Wenn eine GmbH zahlungsunfähig wird, muss der Geschäftsführer schnell handeln.

Ihn treffen dann besondere Pflichten, möglicherweise droht sogar eine privatrechtliche Haftung.

Daher sind gewisse Details zu beachten.

Die Pflicht des Geschäftsführers im Insolvenzverfahren

Geschäftsführer müssen die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wie einer GmbH stets sorgsam im Blick behalten.

Machen sie das nicht und verpassen dadurch beispielsweise die rechtzeitige Insolvenzanmeldung, kann ihnen Fahrlässigkeit mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen.

Sobald eine GmbH zahlungsunfähig ist, muss der Geschäftsführer Insolvenz anmelden.

Dies ergibt sich aus § 15a der Insolvenzordnung (InO).

Er hat dabei je nach finanzieller Situation maximal drei oder sechs Wochen Zeit.

Allerdings heißt das nicht, dass er sich Zeit lassen darf:

Vielmehr muss er unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach drei bzw. sechs Wochen handeln.

Private Haftung des Geschäftsführers im Insolvenzverfahren

Kommt der GmbH Geschäftsführer seiner Pflicht nicht nach, zeitnah Insolvenz anzumelden, macht er sich möglicherweise der sogenannten Insolvenzverschleppung strafbar. Damit ist gemeint, dass die Insolvenz trotz bestandener Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet wurde.

Da die Anmeldung dem Schutz der Gläubiger und potenzieller neuer Gläubiger dient, ist das vorsätzliche oder fahrlässige Vermeiden strafbar. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Außerdem kann der Geschäftsführer unter Umständen privatrechtlich für Schadensersatz und Forderungen gegenüber den Gläubigern haftbar gemacht werden.

Auch steuerliche Haftung kann eintreten.

Mit Beginn des Insolvenzverfahrens muss der Geschäftsführer dann zur Seite treten und in der Regel die Verwaltung der Insolvenzmasse – das heißt des Firmenvermögens – einem sogenannten Insolvenzverwalter überlassen. Dieser wird vom Gericht bestellt.

Anwaltliche Beratung zur Vermeidung von Konsequenzen – Geschäftsführer Insolvenzverfahren

Wer bemerkt, dass die Zahlungsfähigkeit seiner GmbH in Schwierigkeiten gerät, sollte rechtzeitig professionelle Hilfe einschalten. Ein Anwalt, der im Insolvenzrecht spezialisiert ist, kann beispielsweise sicherstellen, dass Fristen wie die zur Insolvenzanmeldung nicht verpasst werden.

Gleichzeitig kann er rechtssicher über alle anderen Möglichkeiten und Alternativen des Geschäftsführers beraten und den Insolvenzprozess begleiten.

Handeln Sie rechtzeitig bei Ihren GmbH Problemen, bevor es zu spät ist. Rufen Sie uns jetzt einfach an.