KfW Schnellkredit 2020

KfW Schnellkredit 2020

Die KfW Corona Hilfe für alle Unternehmen

KfW Schnellkredit 2020
KfW Schnellkredit 2020 für Unternehmen und Selbstständige

Sie sind durch die Corona Pandemie in eine finanzielle Krise geraten? Dann können Sie den KfW Schnellkredit 2020 noch bis zum 31.12.2021 beantragen. Der KfW Schnellkredit 2020 ist ein Förderkredit für Unternehmen, die durch Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind.

Wir stellen Ihnen die Konditionen vor und sagen Ihnen wie Sie den Kredit bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen können.

Für eine persönliche Beratung und Unterstützung rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail. Wir antworten Ihnen umgehend.

Kredit Beratung: 030-23 59 01 207

KfW Schnellkredit 2020 in Kürze:

  • maximaler Kreditbetrag 1.800.000 Euro
  • bis zu zehn Jahre für die Rückzahlung und in den ersten zwei Jahren keine Tilgung
  • kann für Anschaffungen und laufende Kosten verwendet werden
  • Kredit mit 3,00 % p.a.
  • die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos

Was wird gefördert und was ist ausgeschlossen?

Sie können mit dem KfW Schnellkredit 2020 Investitionen tätigen, zum Beispiel Maschinen und Ausstattung finanzieren. Außerdem dürfen Sie laufende Kosten wie Miete, Gehälter und Betriebsmittel finanzieren. Zu den Betriebsmittel gehören unter anderem das Warenlager.

Sie dürfen mit dem Kredit keine bestehenden Kredite ablösen oder umschulden. Außerdem dürfen Sie auch eine keine Nachfinanzierung oder Prolongation finanzieren. Die genauen Ausschlusskriterien finden Sie hier.

Wer kann den KfW Schnellkredit 2020 beantragen?

Der KfW Kredit soll Selbstständige und Unternehmen fördern, die bedingt durch die Corona Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Unternehmensgröße ist für diesen KfW Förderkredit unerheblich, denn Sie können den Kredit unabhängig von der Zahl der Beschäftigten beantragen. Sie müssen mindestens seit 2019 am Markt tätig sein und einen Gewinn erzielt haben.

Auch hier gibt es wieder Ausschlusskriterien. Sie dürfen nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten, während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausschütten und als Unternehmen in der Landwirtschaft oder Fischindustrie tätig sein.

Wie sehen die Konditionen für den Kredit aus?

Da es sich bei diesem KfW Kredit um eine Corona-Hilfe handelt, macht die KfW die Beantragung und die Konditionen einfach. So verlangt die KfW hier keine Risikoprüfung durch die Hausbank und übernimmt zu 100 % das Kreditausfallrisiko. Sie als Kreditnehmer haften zu 100 % für die Kreditrückzahlung. Wie bei Krediten sonst üblich, müssen Sie auch keine Sicherheiten stellen. Sie haben zwei tilgungsfreie Jahre und zahlen anschließend vierteljährlich gleich hohe Raten zuzüglich der Zinsen. Sie haben bis zu zehn Jahre Zeit den Kredit zurückzuzahlen.

Unser Tipp: Eine vorzeitige Ablösung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wie hoch ist der Kredit?

  • Maximal 675.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 1.125.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 1.800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.

Kann der KfW Kredit mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Ja, Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren, wenn die Kreditsumme und Fördergelder die Gesamtsumme von 1.800.000 Euro nicht übersteigen. Sind Sie von Corona wirtschaftlich betroffen, empfehlen wir Ihnen die Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder. Gerne informieren wir Sie persönlich dazu. Rufen Sie uns an.

Kredit Beratung: 030-23 59 01 207

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