
Als Fliesenleger erfolgreich in die Selbstständigkeit
Als Fliesenleger veredeln Sie Böden in den sanitären Anlagen wie Badezimmer, WC und Wohnräumen. Sie verlegen Fliesen auf der Terrasse und valorisieren mit hochwertigen Fliesen Treppen. Doch worauf müssen Sie bei der Gründung Ihrer selbstständigen Tätigkeit achten? In unserem Ratgeber erfahren Sie viel Wissenswertes über die Voraussetzungen, den Businessplan, sowie viele weitere wichtige Aspekte. Viel Freude beim Lesen.
Als Fliesenleger selbstständig machen – dies sind die Voraussetzungen
Haben Sie gewusst, dass die offizielle Berufsbezeichnung auf „Fliesen-, Platten- und Mosaikleger“ lautet? Demnach zählt das Berufsbild des Fliesenlegers zu den Bau- und Ausbaugewerken. Das schließt mit ein, dass Sie Wände, sowie Böden im Indoor- sowie Outdoorbereich von Gebäuden verkleiden. Dies geschieht in perfekter Harmonie bezüglich Farben, Formen und Material mit Ihren Kunden. Überdies sind Sie befugt, Dämmstoffe für die Wärme-, Schall-, und Kälteschutztechnik zu implementieren und Brandschutz zu installieren.
Ist ein Meistertitel zur Führung eines eigenen Betriebs erforderlich?
Wenn Sie sich als Fliesenleger selbstständig machen möchten, benötigen Sie einen Meistertitel. Im Jahr 2020 hat die Handwerknovelle die Meisterpflicht für das Gewerk Fliesenleger (und 14 weitere Gewerke) neu verabschiedet.
Als Fliesenleger selbstständig machen – die adäquate Rechtsform wählen
Quasi gleich zu Beginn Ihrer Gründungsarbeit sollten Sie sich mit der Frage der Rechtsform für Ihren Fliesenlegerbetrieb auseinandersetzen. Diese Frage ist wichtig, da sie regelt, wie Sie sich und Ihren Betrieb rechtlich nach außen hin vertreten und repräsentieren werden. Für Sie als Existenzgründer mit einem Fliesenlegerbetrieb kommen grundsätzlich zwei Modelle als Rechtsform infrage:
- GmbH
- UG
Natürlich können Sie auch eine andere Rechtsform wählen, jedoch sind diese zwei Modelle die Gängigsten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann (Notar oder Steuerberater), wenn Sie keine GmbH oder UG als Rechtsform wählen möchten.
Als Fliesenleger selbstständig machen: Bürokratisches und Behördliches
Damit Sie Ihren Betrieb eröffnen dürfen, müssen Sie zunächst Ihren Betrieb beim Ordnungsamt anmelden. Das Ordnungsamt informiert das, für Sie zuständige Finanzamt, sowie die Berufsgenossenschaft. Zeitgleich ist es unabdingbar, dass Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Im Falle, dass Sie Fliesen auch an Ihre Kunden verkaufen möchten, ist es notwendig, dass Sie sich bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) registrieren.
Bedenken Sie bitte, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um gegen Gebäudeschäden Ihres Lagers, Schäden durch Ihren Betrieb beim Kunden, gegen Feuer und Wasser rundum und ganzheitlich abgesichert zu sein.
Warum ist der Businessplan für die Existenzgründung als Fliesenleger so wichtig?
Das wohl wichtigste Instrument für Sie als neuer Gründer ist der Businessplan. Den sollten Sie akribisch mit einem Fachmann Ihres Vertrauens erstellen. Ihr Steuerberater, bzw. Ihr Notar hat Einblicke in Ihre Finanzlage und kann Sie beim Aufschlüsseln einzelner Kostenpositionen und dem benötigten Startkapital par excellence beraten.
Im Businessplan werden folgende Parameter formuliert:
- Klare Formulierung der Geschäftsidee
- Benötigte finanzielle Mittel
- Vorhandenes Eigenkapital
- Definition der Zielgruppe
- Marktanalyse
- Konkurrenzanalyse
Ihr Businessplan ist ein wichtiges Dokument für Banken und Investoren. Je detaillierter Sie ihn verfassen, desto zielführender wird sich Ihre Mühe für Ihre Existenzgründung manifestieren.

Sabine ist unsere Korrespondentin in Österreich und schreibt über Wirtschaft und Politik seit dem Jahr 2004 mit großer Leidenschaft. Das geschriebene Wort ist für mich das mitunter Schönste was ich mir vorstellen kann. So lebe ich tagtäglich meinen Traumberuf als Autorin aus.