Brandenburg-Kredit für den Mittelstand
Der Brandenburg-Kredit für den Mittelstand umfasst auch Einzelunternehmer
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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand ein Förderprogramm geschaffen, welches sich an mittelständische Unternehmen und Einzelunternehmer richtet.
Unter die Förderung fallen Investitionen ebenso wie Kosten, die für Betriebsmittel bereitgestellt werden.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist das Alter des Unternehmens.
Dieses darf nicht unter 5 Jahren liegen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Gründungsphase bereits abgeschlossen ist und es absehbar ist eine Prognose zu erstellen, wie sich dieses Unternehmen am Markt behauptet hat.
Wichtig ist zudem der Bezug des Unternehmens zum Bundesland Brandenburg.
Die Betriebsstätte muss sich somit in Brandenburg befinden und dort einen Beitrag dazu leisten Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende Arbeitsplätze zu sichern.
Förderfähig sind bis zu 100 % der Kosten
Der Brandenburg-Kredit für den Mittelstand der ILB vergibt Darlehen in einer Höhe von bis zu 25 Millionen Euro. Das betrifft Investitionsdarlehen ebenso wie Darlehen für Betriebsmittel. Der Anteil der Finanzierung kann im Gesamtbedarf bis zu 100 % der Kosten umfassen.
Darin enthalten sind jedoch nur die förderfähigen Kosten. Nicht eingeschlossen sind zum Beispiel Gebühren, Steuern oder weitere Kosten, die zum Beispiel durch den Kauf eines Grundstücks entstehen.
Einige Ausgaben müssen daher entweder aus Eigenmitteln, über die Hausbank oder Investoren sichergestellt sein. Der Zinssatz entspricht aktuellen Konditionen und kann somit von Antragssteller zu Antragssteller unterschiedlich ausfallen. Die Zinsbindung innerhalb der vereinbarten Konditionen liegt bei maximal 10 Jahren.
Die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen
Zu den Bedingungen für den Brandenburg-Kredit für den Mittelstand gehört ebenfalls eine Zeitvorgabe für die Rückzahlung der gewährten Darlehen. Darlehen für Betriebsmittel müssen nach spätestens 5 Jahren zurückgezahlt sein. Für Investitionen sind Zeiträume von 5, 10 und 20 Jahren vorgesehen. Möglich ist es ebenfalls eine tilgungsfreie Anlaufzeit der Kredite zu vereinbaren. In dieser Zeit setzt nur die Tilgung aus.
Die vierteljährlich anfallenden Zinsen müssen dagegen auch weiterhin entrichtet werden, um zu vermeiden in Verzug zu geraten.
Über die Details geben wir Ihnen auch gerne in einer Fördermittelberatung weitere Auskunft. Wir beraten Sie zu allen Fördermittelprogrammen persönlich und individuell in Berlin, Brandenburg und bundesweit.