GründungsBONUS

GründungsBONUS

Mit dem GründungsBONUS unterstützt die IBB junge Unternehmen

GründungsBONUS – Jetzt anrufen und informieren:

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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@FirmaCo.de

Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem GründungsBONUS ein Förderprogramm an, welches sich gezielt die Gründungsphase eines Unternehmens unterstützt.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen deren Gründung nicht länger als 12 Monate zurückliegen darf.

Zusätzlich muss das Geschäftsmodell den Bedingungen des GründungsBONUS entsprechen.

GründungsBONUS Fördermittel
GründungsBONUS Fördermittel ©Antonioguillem/adobe.com

Dies bedeutet, dass geförderte Unternehmen auch aus wirtschaftlicher Hinsicht eine reelle Chance haben müssen nachhaltigen Erfolg zu haben.

In diesem Zusammenhang findet eine ausführliche Prüfung der eingereichten Unterlagen statt, sodass die Antragssteller eine gewisse Zeit bis zum Erhalt eines Entscheids über die Vergabe der Förderung einplanen sollten.

Die Antragsstellung selbst kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Das erleichtert die Interaktion mit der IBB und macht es nicht erforderlich in der Gründungsphase Zeit in zahlreiche persönliche Termine zu investieren.

Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro

Der GründungsBONUS ist aktuell auf einen Betrag von 50.000 Euro begrenzt. Diese Summe können die Antragssteller für laufende Betriebskosten, Investitionen in die Zukunft des Unternehmens oder Personalkosten investieren. Diese Beträge müssen während der Antragsstellung nicht durch Belege bewiesen werden. Die Ausgaben können noch bis zu zwei Jahre nach der Antragsstellung unter den GründungsBonus fallen.

Ebenfalls davon eingeschlossen sind Ausgaben an Dritte, die zum Beispiel durch Coachings oder Unternehmensberatungen, die in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung helfen den Weg zu ebnen.

Die Auszahlungen erfolgen nicht in einer Summe, sondern fünf Tranchen.

Der GründungsBONUS ist auch an regionale Bedingungen geknüpft

Um den GründungsBONUS der IBB zu erhalten, müssen sich die geförderten Unternehmen auch dem Standort Berlin verpflichten. Zu einer der Bedingungen, denen die Unternehmer zustimmen müssen, um den Gründerzuschuss in Anspruch zu nehmen, gehört der Verbleib in Berlin. Für mindestens drei Jahre nach der kompletten Rückzahlung des Darlehens muss sich das Unternehmen weiterhin in Berlin befinden.

Eine Verlegung an einen anderen Standort ist somit nach Erhalt des GründungsBONUS somit nur mit einer zeitlichen Verzögerung möglich.

Wir beraten Sie zu allen Fördermittel Programmen in Berlin und bundesweit.

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