Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Mikrokredite aus dem KMU-Fonds dienen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
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Es sind nicht unbedingt immer die großen Summen, die einen Unterschied für die Zukunftsplanung eines Unternehmens ausmachen können.
Dies zeigt sich auch in der Bereitstellung von Mikrokrediten von der Investitionsbank Berlin.
Die dort gewährten Fördermittel stammen aus den KMU-Fonds.
Der Name dient hier bereits als Hinweis, dass es sich um ein Programm der IBB für kleine und mittlere Unternehmen handelt.
Die vorhandenen Voraussetzungen der IBB erfüllen auch freiberufliche Unternehmer.
Die zu fördernden Unternehmen dürfen jedoch nicht älter als 5 Jahre sein. Für Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits älter sind, kommt eine Förderung nicht mehr in Betracht.
Die Mikrokredite aus dem KMU-Fonds machen es zudem erforderlich, dass sich die Betriebsstätte des Unternehmens entweder schon in Berlin befindet oder dort errichtet werden soll.
Dieser regionale Charakter der Mikrokredite ist ebenfalls nicht verhandelbar.
Die maximale Finanzierung liegt bei 50.000 Euro
Ein Mikrokredit aus dem KMU-Fonds kann maximal 25.000 bzw. 50.000 Euro betragen. Die höhere Summe ist für Unternehmen reserviert, die als innovativ gelten und daher einen Mehrbedarf an Investitionen während der Gründungsphase besitzen. Gefördert werden Neugründungen von Unternehmen ebenso wie die Erweiterung oder die Ansiedlung an einem neuen Standort in Berlin.
Die Übernahme von Betrieben in das eigene Unternehmen kann ebenfalls diese Voraussetzungen erfüllen. Sehr wichtig ist es die Antragsstellung als ersten Punkt in der Umsetzung dieser geplanten Vorhaben festzulegen.
Eine nachträgliche Antragsstellung kann von der Investitionsbank Berlin nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Laufzeit schließt auch einen tilgungsfreien Zeitraum mit ein – Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Für die Mikrokredite aus dem KMU-Fonds muss natürlich auch eine Rückzahlung erfolgen. Die IBB vereinbart mit den Kreditnehmern eine Laufzeit von bis zu sechs Jahre. Für das erste Jahr ist es möglich eine tilgungsfreie Zeit zu vereinbaren. Das Aussetzung der Zahlung beschränkt sich jedoch nur auf den Tilgung. Die Zinsen für diese 12 Monate werden dennoch fällig.
Diese verringerte Zahlung kann in der Gründungsphase eines Unternehmens eine Erleichterung für die anfällige Kostenbelastung für Werbung oder auch Coachings darstellen.
Wir beraten Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse zu allen Fördermöglichkeiten und Förderprogrammen in Berlin und bundesweit.