Förderungen BAFA

Förderungen BAFA – Steigen Sie jetzt auf erneuerbare Energien um

Vom Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ zum „BEG“

Förderungen BAFA
Förderungen BAFA – BEG Heizen mit erneuerbaren Energien

Die Förderungen BAFA wurden verbessert, neu strukturiert und bieten vielleicht auch Ihnen einen Anreiz auf erneuerbare Energien umzusteigen. Das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ wurden zum 31. Dezember 2020 beendet und in die neue BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ geändert.

Was vorher das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) gewesen ist, wurde nun in drei Teilprogramme der BEG geändert.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

Bundesförderung für effiziente Gebäude – die neue Grundstruktur

Mit der Änderung in die BEG gibt es nun drei neue Teilprogramme für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zunächst ist die BEG EM als Zuschussvariante gestartet. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW. Es wird also noch einmal Änderungen geben. Wir werden Sie ab 2023 ausführlich über die Änderungen informieren.

Was fördert die BEG und wer kann Sie beantragen?

Beginnen wir mit der Antragsberechtigung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich tätige Personen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Unternehmen, auch Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen sowie juristische Personen und Wohnungsbaugenossenschaften.

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Am effektivsten fallen die Förderungen BAFA aus, wenn Sie eine alte Ölheizung gegen eine moderne Heizungsanlage austauschen. Gefördert werden aber auch die Modernisierung der Gebäudehülle und die Modernisierung der Anlagentechnik. Der Fördersatz liegt zwischen 20 % und maximal 45 %. Hier finden Sie die BAFA Förderübersicht in tabellarischer Form. Für die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung, sofern diese den BAFA Richtlinien entsprechen, erhalten Sie einen Fördersatz in Höhe von 50 %.

Für die Modernisierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erhalten Sie 20 % Förderung.

Entscheiden Sie sich für eine Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ sind es ebenfalls 20 % der förderfähigen Kosten, auch wenn Sie eine Ölheizung austauschen.

Für Gas-Hybridanlagen und Solarthermieanlagen sind es 30 % und 10 % mehr, wenn Sie eine Ölheizung gegen eine Gas-Hybridanlage austauschen. Bei Solarthermieanlagen bleibt der Fördersatz gleich.

35 %, bzw. 45 % Fördersatz bei Ölheizung, sind es für Wärmepumpen, Biomasseanlagen, innovative Heizanlagen auf EE-Basis und EE-Hybridheizungen.

Der Anschluss an das gebäude-/Wärmenetz bei mindestens 25 % EE wird mit 30 %, bzw. 40 % gefördert und bei mindestens 55 % EE sind es 35 %, bzw. 45 %.

Individuelle Beratung Förderungen BAFA

Wir bringen Ordnung in den Förderdschungel

Unsere Informationen sind nur ein kleiner Ausschnitt aus den Merkblättern der Förderungen BAFA. Wenden Sie sich gerne an unsere Fördermittel Experten und lassen Sie sich persönlich beraten.

Fördermittel Beratung: 030-23 59 01 207

 

 

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