Unternehmensnachfolge Förderung – übernehmen statt gründen
Finanziell abgesichert die Unternehmensnachfolge antreten
Unternehmensnachfolge Förderung: Wird auch die Unternehmensnachfolge gefördert? Ja, nicht nur Gründer dürfen sich über Förderprogramme freuen, auch die Unternehmensnachfolge wird in Deutschland mit Zuschüssen und Krediten gefördert.
Ob aus dem Angestelltenverhältnis, aus der familieninternen Unternehmensnachfolge oder als externer Unternehmensnachfolge, wir stellen den BMWi Zuschuss und KfW-Kredite vor.
Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Mail. Wir antworten umgehend.
Unternehmensnachfolge Förderung: der BMWi Zuschuss
Der BMWi Zuschuss richtet sich an Kommunen, Verbände / Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Modellprojekte zur Unternehmensnachfolge. Diese müssen zum Inhalt haben, dass bundesweit mehr Unternehmen ihre Nachfolge regeln und auch erfolgreich abschließen. Der BMWi Zuschuss als Unternehmensnachfolge Förderung kann bis zu 36 Monate gezahlt werden und die Förderung beträgt maximal 80 % der förderfähigen Kosten.
Den BMWi Zuschuss bekommen Sie für Einzel- oder Verbundprojekte, die:
- frühzeitig für die Unternehmensnachfolge sensibilisieren und Übernahmen Interessenten und potenzielle Übergeber zusammenbringen
- potenzielle Nachfolger finden, zum Beispiel unter Gründungswilligen
- Netzwerke zur Unternehmensnachfolge aufbauen
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des BMWi.
Unternehmensnachfolge Förderung KfW-Kredite
Diese Kredite fördern die Unternehmensnachfolge
Die KfW stellt drei Kredite zur Verfügung, die Sie für die Finanzierung der Unternehmensnachfolge verwenden können.
- ERP-Gründerkredit StartGeld
- ERP-Gründerkredit Universell
- ERP-Kapital für Gründung
Wir stellen Ihnen die drei Kredite kurz vor. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier.
ERP-Gründerkredit StartGeld: Sie können bis zu 125.000 Euro für Ihren Start in die Unternehmensnachfolge beantragen. Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos und der Kredit kann bis zu fünf Jahren nach der Unternehmensübernahme beantragt werden. Kreditnummer 067
ERP-Gründerkredit Universell: Der ERP-Gründerkredit Universell kann bis zu fünf Jahren nach der Gründung beantragt werden. Die KfW übernimmt bis zu 90 % des Bankenrisikos und der reduzierte Zinssatz beträgt 1,00 bis 2,12 % p.a. Kreditnummer 073-076
ERP-Kapital für Gründung: Mit dieser Unternehmensnachfolge Förderung erhalten Sie bis zu 500.000 Euro zur Stärkung des Eigenkapitals Ihres neuen Unternehmens. In den ersten sieben Jahren fällt keine Tilgung an, Sie zahlen nur die Zinsen. Das ERP-Kapital zur Gründung können Sie für die Unternehmensnachfolge und Festigungen bis zu drei Jahren nach der Gründung beantragen. Kreditnummer 058
Unternehmensnachfolge Förderung – Beratungsförderung
Nicht zu unterschätzen ist die Beratung vor der endgültigen Entscheidung der Unternehmensnachfolge. Auch die Beratung kann gefördert, sofern Sie durch einen qualifizierten Berater stattfindet und Sie berechtigt sind.
Mit der BAFA Förderung für Selbstständige haben Sie die Möglichkeit bis zu 80 % der maximal förderfähigen Kosten in Höhe von 4.000 Euro erstattet zu bekommen. Die Unternehmensberatung muss mindestens zu 50 % ihren Umsatz aus Beratungsleistungen erzielen, sowie die Fähigkeiten und Qualifikation nachweisen die erforderlichen Beratungsleistungen erbringen zu können.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihr Beratungsgespräch
Bei uns gehen Sie kein Risiko ein, denn die erste Beratung dient dem Kennenlernen und wir stellen uns als Unternehmensberatung vor. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das Sie sich in Ruhe überlegen können. Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, analysieren wir Ihren Bedarf und ermitteln, welche Förderungen Sie beantragen können.