Ablauf Insolvenzverfahren GmbH
Ablauf Insolvenzverfahren GmbH –
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Kann eine GmbH ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und hat daraufhin die Zahlungen eingestellt, gilt sie als zahlungsunfähig.
Ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung muss eingeleitet werden, damit das Unternehmen nicht weiter zu Lasten der Gläubiger am Wirtschaftsverkehr teilnimmt.
Der Ablauf dieses Verfahrens ist gesetzlich geregelt.
Vom Antrag bis zum Eröffnungsverfahren – die ersten Schritte
Ist eine GmbH zahlungsunfähig, wird ein sogenanntes Unternehmensinsolvenzverfahren eingeleitet.
Dieses Verfahren beginnt stets mit einem Insolvenzantrag durch das Unternehmen (den Schuldner) oder einen seiner Gläubiger.
Darauf folgt das sogenannte Eröffnungsverfahren. In diesem Verfahren überprüft das Gericht den Insolvenzgrund und das Vorhandensein von Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten.
Gemäß § 16 der Insolvenzordnung muss ein sogenannter Eröffnungsgrund (in Form von Zahlungsunfähigkeit der GmbH) vorliegen, damit das Verfahren eingeleitet werden kann.
Außerdem besteht in diesem Verfahrensabschnitt die Möglichkeit, Sicherungsmaßnahmen anzuordnen.
Eröffnungsbeschluss bis Schlusstermin – der weitere Ablauf
Zum Ende des Eröffnungsverfahrens wird ein Eröffnungsbeschluss gefasst. Dieser entsteht durch das zuständige Gericht. Die Insolvenzgläubiger haben daraufhin die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden.
Mit Eröffnung des Verfahrens wird ein sogenannter Insolvenzverwalter bestellt, der prüft, ob das Unternehmen gerettet (saniert) werden kann oder aufgelöst wird. Danach findet ein sogenannter Berichts- und Prüfungstermin statt.
Der Insolvenzverwalter hat nun auch die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners – das heißt der GmbH – zu verwerten. Dieses Schuldnervermögen wird Insolvenzmasse genannt. Ist dies geschehen, wird ein Schlusstermin einberufen und die Insolvenzmasse wird verteilt.
Auf die Art erhalten die Gläubiger am Ende ihre Forderungen. Mit dieser Leistung wird das Insolvenzverfahren beendet. Der gesamte Prozess kann sich über einen langen Zeitraum hinweg hinziehen.
Anwaltliche Unterstützung für schwierige Fälle
Insolvenzverfahren sind keine leichten Angelegenheiten – und im Unternehmensbereich häufig noch komplizierter und unübersichtlicher als im privaten. Daher kann es hilfreich sein, sich rechtzeitig anwaltliche Beratung zu suchen.
Ein Rechtsanwalt kann die GmbH rechtssicher beraten und alternative Lösungsmöglichkeiten suchen.
Kommt es dennoch zum Insolvenzverfahren, kann der Anwalt dabei helfen, den bestmöglichen Umgang mit dem Verfahren zu erwirken.