GmbH Abwicklung

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GmbH Abwicklung – 

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Kann oder möchte eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH – nicht mehr am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wird sie aufgelöst.

Die Auflösung der GmbH wird auch Abwicklung genannt.

In der Regel wird eine GmbH durch einen sogenannten Auflösungsbeschluss abgewickelt.

Sollte es jedoch vorher zur Insolvenz der GmbH kommen, regelt sich die Abwicklung nach den Richtlinien des Insolvenzrechts.

Die Abwicklung der GmbH nach dem Insolvenzrecht

Ist eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer des Unternehmens ein Insolvenzverfahren einleiten.

Er hat für die Beantragung je nach Lage maximal drei oder sechs Wochen Zeit für die Antragsstellung.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter einberufen, der das Vermögen – Insolvenzmasse genannt – fortan verwaltet.

Kann die GmbH nicht gerettet werden, findet am Ende des Insolvenzverfahren die Abwicklung der GmbH statt.

Das Ende des Insolvenzverfahrens

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden Forderungen der Gläubiger beglichen und das Unternehmen aus dem Wirtschaftsverkehr gezogen.

Der Insolvenzverwalter überprüft auch, ob die GmbH gerettet, das heißt saniert, werden kann.

Dies ist nicht in jede Fall möglich, kann aber unter Umständen Fortführung der Gesellschaft sichern.

Ist eine Sanierung nicht möglich, wird die GmbH mit Beendigung des Verfahrens abgewickelt.

Für die Beendigung des Verfahrens wird ein sogenannter Schlusstermin festgelegt.

Beschluss und Grund für die Aufhebung werden durch das Gericht öffentlich bekannt gegeben.

GmbH Abwicklung – dabei kann ein Anwalt helfen

Insolvenzverfahren sind nicht nur langwierig und kompliziert, sondern in der Regel auch mit vielen Emotionen verbunden. Wer Sorge hat, dass ein Unternehmen nach Insolvenzverfahren nicht mehr saniert werden kann, sollte sich frühzeitig um anwaltliche Beratung kümmern.

Ein im Insolvenzrecht spezialisierter Anwalt kann zeitnah darüber beraten, welche Fristen eingehalten werden müssen und wie größere Probleme ggf. vermieden werden können. Dadurch kann der Geschäftsführer im Einzelfall das bestmögliche aus dem Verfahren herausholen.

In vielen Fällen lohnt sich das Einschalten eines Anwalts weit vor dem Beginn des Insolvenzverfahrens, um andere Möglichkeiten und Wege zu besprechen.