GmbH Insolvenz anmelden

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GmbH Insolvenz anmelden – 

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Kann eine GmbH ihre Schulden nicht mehr begleichen, gilt sie als zahlungsunfähig.

Zahlungsunfähige GmbHs müssen Insolvenz anmelden.

Dafür erhält der Geschäftsführer nur wenige Wochen Zeit.

Die Anmeldung der Insolvenz ist verpflichtend, muss aber unter Berücksichtigung bestimmter Details vonstatten gehen.

Die Pflicht zur Insolvenzbeantragung

Ist eine GmbH zahlungsunfähig – das heißt, dass sie ihre Verpflichtungen nicht mehr begleichen kann – muss der Geschäftsführer Insolvenz anmelden.

Er hat dafür je nach finanzieller Lage der GmbH drei bis sechs Wochen Zeit. Geregelt ist dies in § 15a der Insolvenzordnung (InO).

Die Anmeldepflicht besteht zum einen, damit die Gläubiger einen Weg erhalten, ihre rechtmäßigen Forderungen zu bekommen.

Zum anderen soll die GmbH zunächst aus dem Wirtschaftsverkehr genommen werden, damit sie nicht zulasten weiterer Gläubiger weiter teilnimmt.

Letztlich kann mit Hilfe des Insolvenzverwalters auch ein Weg gefunden werden, die GmbH zu sanieren – das heißt, zu retten.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Der Geschäftsführer einer GmbH meldet die Insolvenz vor dem zuständigen Insolvenzgericht an.

Dafür muss ein Formblatt ausgefüllt werden, das online oder direkt vor Ort beim Gericht erhältlich ist.

Dem Formblatt müssen unter Umständen weitere Dokumente beigefügt werden.

Insgesamt benötigt das Gericht Informationen über die GmbH (beispielsweise Sitz und Mitarbeiterzahl), über das Vermögen und den Insolvenzgrund.

Auch ein Gläubigerverzeichnis muss beigefügt werden.

Nur wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Insolvenz erfolgreich beantragt werden.

Der Antrag wird dann vom Gericht geprüft und ein Insolvenzverwalter wird eingeschaltet.

Vermeiden der Insolvenzverschleppung

Meldet der Geschäftsführer die Insolvenz nicht oder nicht fristgerecht an, macht er sich der sogenannten Insolvenzverschleppung strafbar. Geregelt ist dies ebenfalls in § 15a InO. Darauf drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Wer sich nicht sicher ist, ob er Insolvenz anmelden muss oder welche anderen Auswege noch zu finden sind, sollte rechtzeitig einen Anwalt einschalten.

Dieser kann rechtssichere Auskunft über alle Verpflichtungen und Möglichkeiten der GmbH geben.