GmbH Insolvenz Privatvermögen

GmbH Insolvenz Privatvermögen

GmbH Insolvenz Privatvermögen – 

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Gesellschafter einer GmbH haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen.

Kommt es jedoch zu einem Insolvenzverfahren, kann sich die Situation zumindest für den Geschäftsführer ändern.

Je nach Entscheidung können ihn sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen privat treffen.

Die zivilrechtlichen Folgen – GmbH Insolvenz und das Privatvermögen

Geschäftsführer sind dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald sie feststellen, dass Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der GmbH vorliegt.

Als Folge soll die GmbH fortan nicht mehr am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, um bestehende und potenzielle Gläubiger nicht zu schädigen.

Unternimmt der Geschäftsführer dennoch finanzielle Ausgaben, die nicht unmittelbar erforderlich waren, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, kann er dafür persönlich haftbar gemacht werden.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen der GmbH überprüft.

Er kann in dem Zusammenhang vom Geschäftsführer Zahlung aus privater Tasche verlangen.

Außerdem wird der Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht und hat ggf. Schadensersatz zu leisten.

Steuerschulden und weitere Risiken

Der Geschäftsführer kann weiterhin mit seinem Privatvermögen für eventuell anfallende Steuerschulden haftbar gemacht werden.

Insgesamt besteht für den Geschäftsführer der GmbH damit ein hohes Risiko und Ausgaben sollten nicht unüberlegt durchgeführt werden, sobald klar ist, dass die Zahlungsunfähigkeit droht.

Letztlich können Geschäftsführer privat auch strafrechtlich betroffen sein – und zwar immer dann, wenn sie das Insolvenzverfahren nicht rechtzeitig anmelden.

Dann machen sie sich unter Umständen der sogenannten Insolvenzverschleppung schuldig.

Darauf droht eine Geldstrafe, in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Absichern durch einen Anwalt

Da das Insolvenzverfahren für den Geschäftsführer mit finanziellen Risiken verbunden ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt kann über alle Möglichkeiten und Probleme aufklären und außerdem dafür sorgen, dass keine Fristen verpasst werden.

Das kann im Einzelfall vor schlimmeren Folgen bewahren.

Gerade wenn hohe Summen des Privatvermögens auf dem Spiel stehen, sollte darüber nachgedacht werden, professionelle Rechtsberatung aufzusuchen.