KfW Schnellkredit unter 10 Mitarbeiter
Die schnelle Hilfe für Corona betroffene Unternehmen
Ab dem 9. November 2020 steht der KfW Schnellkredit unter 10 Mitarbeiter nun auch für Soloselbstständige und kleine Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten zur Verfügung. Bislang war der KfW Schnellkredit Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern vorbehalten.
Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt und beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
KfW Schnellkredit für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen
Das KfW-Corona-Sonderprogramm für Unternehmen in der Krise
Zum einen hat die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm als Corona-Hilfe verlängert und zum anderen jetzt auch Unternehmen mit weniger 10 Beschäftigen berücksichtigt.
Eckpunkte des KfW Schnellkredits unter 10 Mitarbeiter:
- Ihr Unternehmen muss mindestens seit dem 01. Januar 2019 am Markt aktiv sein.
- Sie müssen mit Ihrem Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.
- Das Kreditvolumen beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes aus 2019, aber maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern.
- Die Unternehmen müssen im Jahr 2019 einen Gewinn ausweisen können und dürfen nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten definiert werden.
- Der Zinssatz beträgt 3 % bei einer Laufzeit von maximal 10 Jahren.
- Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos, das durch eine Garantie des Bundes abgesichert ist.
- Da eine schnelle Kreditbewilligung erfolgen soll, erfolgt keine Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder die KfW.
- Das Unternehmen muss nachweisen, dass die finanziellen Schwierigkeiten durch Corona entstanden sind.
- Seit dem 16.11.2020 kann eine vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Wo können Sie den KfW Schnellkredit unter 10 Mitarbeiter beantragen?
Kreditantrage der KfW müssen bei der Hausbank gestellt werden. Das bedeutet bei allen Banken und Sparkassen. Die Hausbank stellt den Antrag dann bei der KfW. Die Auszahlung erfolgt über Ihr Konto bei Ihrer Hausbank.
Weitere Kreditmöglichkeiten für Kleinstunternehmen
Die Lösung: Mikrokredite
Gerade für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen sind oftmals Hürden zu überwinden, wenn ein Kredit benötigt wird. Häufig vergeben Banken Kredite erst ab mehreren zehntausend Euro, da die Kreditvergabe sonst nicht rentabel ist.
Die Lösung kann ein Mikrokredit sein, der aus staatlichen Fonds vergeben wird. Mikrokredite richten sich speziell an Gründer, Soloselbstständige und Kleinstunternehmen.
Bedingungen für einen Mikrokredit:
- Kreditvolumen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro
- Laufzeit bis zu 4 Jahre
- Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten (sonst quartalsweise)
- Der Förderzinssatz beträgt 7,9 % p.a. nominal
- Schnelle Kreditentscheidung
- Unbürokratische Prüfung und Beantragung
- Sicherheiten können auch Bürgschaften sein
Wer kann einen Mikrokredit beantragen?
Mikrokredite richten sich an Gründer, Soloselbstständige und Kleinstunternehmer. Zusätzlich werden Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund gefördert. Auch Ausbildungsbetriebe oder Betriebe, die in Kürze ausbilden möchten, können einen Mikrokredit beantragen.
Wichtig zu wissen: der Mikrokredit muss nachweislich dem Auf- oder Ausbau der Selbstständigkeit dienen.