Rechtsformen für Unternehmen
Welche Rechtsform soll Ihr Unternehmen haben?
In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen für Unternehmen und spätestens, wenn Sie Ihre Gründung offiziell machen und anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Aber warum braucht es das überhaupt, welche Rechtsformen gibt es und worin unterscheiden sie sich?
Wir haben einen Ratgeber zum Thema Rechtsformen von Unternehmen für Sie zusammengestellt und beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.
Warum gibt es Rechtsformen für Unternehmen?
Eine Rechtsform schafft den rechtlichen Rahmen für Ihre unternehmerische Tätigkeit.
Die Unternehmensform, synonym zu Rechtsform, hat Einfluss auf die Steuer, die Buchführung, die Haftung und Ihren Außenauftritt. Zudem entscheidet die Unternehmensform über die Einschätzung von Banken und Investoren, denn sie bieten unterschiedliche Sicherheiten. Zudem legt die gewählte Unternehmensform fest, welche Entscheidungsspielräume die Gesellschafter haben und welche Person die Geschäftsführung übernimmt.
Die Vorschriften zu den verschiedenen Rechtsformen finden Sie im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), im HGB (Handelsgesetzbuch) und dem GmbHG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gesetz).
Welche Rechtsformen für Unternehmen gibt es?
Gewerblich oder freiberuflich?
Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob Sie ein Gewerbe anmelden werden oder freiberuflich arbeiten. Dementsprechend sind die möglichen Unternehmensformen zu unterscheiden.
Unternehmensformen für Gewerbe:
- Einzelunternehmen (Ein-Personen-Gründung)
- OHG – Offene Handelsgesellschaft
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kann auch als Ein-Personen-Gründung erfolgen)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kann ebenfalls als Ein-Personen-Gründung erfolgen
- GmbH & Co.KG – Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft
- KG – Kommanditgesellschaft
- AG – Aktiengesellschaft (kann auch als Ein-Personen-Gründung erfolgen)
Gewerbliche Unternehmen müssen in das Handelsregister eingetragen werden.
Unternehmensformen für Freiberufler*innen:
Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmensformen, müssen Unternehmensformen für Freiberufler*innen nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
- Einzelunternehmen (Ein-Personen-Gründung)
- GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (für Teamgründungen)
- PartG- Partnerschaftsgesellschaften (für Teamgründungen)
- PartG mbB- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (für Teamgründungen
Unternehmensformen für das Kleingewerbe:
Das Kleingewerbe muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sinn dieser Unternehmensform ist es, das Gewerbe mit möglichst wenig Aufwand betreiben zu können. Für das Kleingewerbe sind zwei Unternehmensformen möglich.
- Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
- GbR- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (für Teamgründungen)
Welche Rechtsform für Unternehmen wird am häufigsten gewählt?
Geht man von der Gesamtzahl der Unternehmen aus, ist das Einzelunternehmen mit rund 60 % die am häufigsten gewählte Rechtsform. Auf dem zweiten Platz liegen die Kapitalgesellschaften mit rund 20 % und direkt dahinter die Personengesellschaften mit 10 %.
Bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern werden am häufigsten Kapitalgesellschaften gegründet. Sie machen mehr als 50 % aus. Auf dem zweiten und dritten Platz liegen Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Wie finden Sie die passende Rechtsform?
Welche Rechtsform ist denn nun die beste Wahl?
Auf diese Frage kann es keine pauschale Antwort geben, denn die beste Unternehmensform gibt es nicht. Fakt ist, bei Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen und ein recht hohes Kapital einbringen, sind Kapitalgesellschaften sinnvoll und am häufigsten gewählt. Möchten oder müssen Sie erst einmal klein anfangen und beschäftigen niemanden, ist das Einzelunternehmen sinnvoll. Später können Sie sich immer noch vergrößern und eine andere Unternehmensform wählen.
Bevor Sie sich entscheiden, beantworten Sie sich die nachfolgenden Fragen.
- Können oder wollen Sie mit Ihrem Privatvermögen haften?
- Sind Sie bereit eine umfangreiche Buchhaltung aufzubauen und zu führen?
- Wie sieht die Kapitalbeschaffung aus? Können Sie in Zukunft eigenes Geld einbringen und das Stammkapital erhöhen?
- Sind Sie willens Außenstehenden einen Einblick in Ihre Zahlen zu geben?
- Sind Sie auf Bankkredite angewiesen und wenn ja, welche Rechtsform hat bei Banken und Investoren die besten Chancen?
- Verfolgt Ihr Unternehmen einen gemeinnützigen Zweck?
Unterschiede der Rechtsformen für Unternehmen
Haftung, Kapital und Risiken
Einzelunternehmen: Einzelunternehmer*innen sind für sich selbst verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Das bedeutet, machen Sie beispielsweise mit Ihrem Einzelunternehmen 20.000 Euro Schulden, müssen Sie diese mit Ihrem Privatvermögen begleichen.
GbR: Diese Form der Haftung tritt auch bei den Rechtsformen GbR und OHG ein. Hier können Sie aber im Gesellschaftervertrag festlegen, wer und in welcher Höhe haftet. Da bei der GbR kein Gesellschaftervertrag vorgeschrieben ist, raten wir Ihnen dennoch unbedingt dazu einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. So vermeiden Sie später Streitigkeiten, die für Unfrieden sorgen und zusätzlich hohe Gerichtskosten verursachen können. Sie müssen außerdem wissen, dass eine GbR nur beschränkt rechtsfähig ist.
GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die mit Abstand beliebteste Rechtsform. Das ist verständlich, denn mit einer GmbH haften Geschäftsführer und Gesellschafter nur mit dem Betriebsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen. Die Haftung mit dem Privatvermögen tritt nur in Ausnahmefällen ein. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Die Hälfte des Stammkapitals muss bereits vor der Eintragung in das Handelsregister vorhanden sein. Möglich ist auch, dass Sachwerte eingebracht werden können. Die Gründung einer GmbH bedarf eines Gesellschaftsvertrages. Zudem muss die Gründung selbst und die Eintragung in das Handelsregister notariell beurkundet werden. Dafür müssen Sie mit ca. 400 Euro Kosten rechnen.
Der große Vorteil einer GmbH, sie genießt hohes Ansehen bei Banken, Geschäftspartnern und Lieferanten und sie profitiert von niedrigen Körperschaftssteuersätzen.
GmbH & Co.KG: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft ist eine Mischform aus GmbH und Kommanditgesellschaft. Sie ist aber per Definition eine Kommanditgesellschaft und damit eine Personengesellschaft. Bei einer KG ist der Komplementär der Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen haftet. Nicht so in einer GmbH & Co.KG, denn hier ist der Komplementär die GmbH, die mit Ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Zur Gründung werden mindestens zwei Personen benötigt, den persönlich haftenden Gesellschafter und den Teilhaber. Diese gründen zunächst die GmbH, die in das Handelsregister eingetragen wird und mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Anschließend wird die GmbH & Co.KG gegründet. Die GmbH & Co.KG muss einen Gesellschaftsvertrag festlegen, der in das Handelsregister eingetragen wird.
UG (Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH): Die Unternehmergesellschaft wird auch als Mini-GmbH bezeichnet, denn sie bietet die Möglichkeit die Haftung auf das Betriebsvermögen zu begrenzen, aber nur einen Euro je Gesellschafter als Stammkapital einzubringen. Sie haben aber die Verpflichtung jedes Jahr ein Viertel des Gewinns sicher anzulegen und müssen so das Stammkapital erhöhen. Haben Sie 25.000 Euro erreicht, können Sie die UG in eine GmbH umwandeln. Nachteilig ist das Ansehen einer UG, denn sie wird gerade bei der Kreditvergabe als weniger wertig eingeschätzt.
AG Aktiengesellschaft: Eine AG können Sie allein oder im Team gründen. Der Vorteil einer Aktiengesellschaft, auch hier bleibt das Privatvermögen im Falle der Haftung der Aktionäre unberührt. Gehaftet wird nur mit dem Firmenvermögen. Eine Herausforderung kann das hohe Grundkapital darstellen, denn Sie benötigen mindestens 50.000 Euro. Statt eines Geschäftsführers und Gesellschaftern gibt es bei der AG einen Vorstand und einen dreiköpfigen Aufsichtsrat sowie die Aktionäre. Sie unterliegen mit einer AG der Offenlegungspflicht und müssen jedes Jahr einen öffentlich einsehbaren Jahresbericht erstellen und Ihren Aktionären offenlegen, warum der Wert der Aktien gefallen oder gestiegen ist.
Freiberufler*innen: Als Freiberufler*in können Sie ziemlich schnell durchstarten, denn Sie benötigen weder eine Gewerbeanmeldung noch einen Handelsregistereintrag. Als Freiberufler*in dürfen Sie eine künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Informieren Sie sich am besten vorher bei der für Sie zuständigen IHK über alle Formalitäten und Pflichten.
Rechtsformen für Unternehmen – Beratung für Existenzgründer
Manchmal ist es ganz klar, welche Rechtsform das Unternehmen erhalten soll und manchmal grübeln Existenzgründer*innen wochenlang. Sie müssen diese Entscheidung nicht allein treffen. Wir bieten Beratung und Unterstützung für Existenzgründer, die unter Umständen auch mit der BAFA Förderung für Selbstständige bezuschusst werden kann. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.