
Die Selbstständigkeit mit Blumen
„Sagen Sie es durch die Blume“
Wenn Sie sich fragen, ob sich Ihre Geschäftsidee des eigenen Blumenladens auf lange Sicht rentiert, können wir Ihnen eine positive Antwort geben. Blumen kommen nie aus der Mode und speziell an Weihnachten, zu Geburtstagen und anderen Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Taufe, Beerdigung, Jahrestagen, Firmenjubiläen und Valentinstag, sowie Tag der Frau am 8. März floriert das Geschäft mit den Blumen auf Hochtour. Laut Erhebungen gibt jeder Deutsche pro Jahr zirka 250 Euro für Blumen aus. Das macht auf Bundesebene einen Umsatz von knapp 5 Milliarden Euro. Erfahren Sie in unserem Beitrag, worauf Sie bei der Gründung Ihres Blumenladens achten müssen.
Selbstständig machen mit dem eigenen Blumenladen: Die Voraussetzungen
Wenn Sie sich als Florist selbstständig machen möchten, gibt es einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen sollten. Diese wären im Detail:
- Fachkenntnisse über Blumen und Pflanzen
- Empathie und Menschenkenntnis
- Freundliches, gepflegtes Auftreten
- Exzellente Kommunikationsskills und Verhandlungsgeschick
- Kreativität
- Unternehmerisches Denken
- Buchhaltungskenntnisse
Selbstständig machen mit dem eigenen Blumenladen: Ihr Geschäftsstandort
Mieten oder kaufen Sie Ihr Geschäftslokal nach Möglichkeiten im Radius von Kliniken, Friedhöfen, Pflegeheimen, Bahnhöfen, Einkaufszentren, in Ortsmitten.
Stellen Sie sich die Frage, wie Sie Ihre Zielgruppe auf sich aufmerksam machen können. Nutzen Sie dazu das Internet (Social Medias, Online-Zeitschriften, eigene SEO-Homepage). Nutzen Sie aber auch Offline-Marketing wie Flyer, Broschüren, Plakate und Inserate in lokalen Zeitungen.
Selbstständigmachen mit dem eigenen Blumenladen: Die Anmeldung Ihres Ladens
Sie benötigen zur Ausübung Ihrer Geschäftsidee lediglich eine Gewerbeanmeldung. Als Rechtsform können Sie eine GmbH oder eine UG wählen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Laden allerdings im Handelsregister eintragen. Das, für Sie zuständige Gewerbeamt informiert in der Folge die Industrie- und Handelskammer (IHK) von Ihrer Gründung. Sie werden dabei automatisch Mitglied der IHK. Überdies stehen Sie in der Pflicht, Ihr Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik anzumelden.
Tipp:
Sie haben die frei wählbare Option, beim Branchenverband deutscher Floristen freiwilliges Mitglied zu werden!
Selbstständig machen mit dem eigenen Blumenladen: Die anfallenden Kosten
Wenn Sie den Verkaufspreis für Ihre Blumenarrangements und Bouquets berechnen, sollten Sie folgende Kosten dabei berücksichtigen:
- Gründungskosten (Anmeldungen)
- Ladeneinrichtung (Regale, Kasse etc.)
- Werkzeuge
- Wareneinkauf
- Büromaterial
- EDV-Ausstattung
- Webseitenoptimierung- und Pflege
- Ladenmiete, bzw. Kreditrückzahlung bei Ladenkauf
- Telefon
- Steuern
- Internet
- Energiekosten (Strom, Heizung)
- Gehälter
- Beiträge für die IHK
- Versicherungskosten
Selbstständig machen mit dem eigenen Blumenladen: Ein Fallschirm für schlechte Zeiten
Versuchen Sie zwingend, Rücklagen zu bilden. Es kann auf einen umsatzstarken Monat eine Durststrecke folgen. Bedenken Sie, dass Sie Ihre laufenden Kosten dennoch tilgen müssen. Deshalb ist es klug, Gewinnabschöpfungen zu machen und einen Teil davon auf ein Rücklagenkonto zu buchen.

Sabine ist unsere Korrespondentin in Österreich und schreibt über Wirtschaft und Politik seit dem Jahr 2004 mit großer Leidenschaft. Das geschriebene Wort ist für mich das mitunter Schönste was ich mir vorstellen kann. So lebe ich tagtäglich meinen Traumberuf als Autorin aus.