Nebenberuflich selbstständig

Nebenberuflich selbstständig

Warum sollte man das machen?

Nebenberuflich selbstständig – Eine nebenberufliche Selbstständigkeit erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit.

Aus dem KfW Gründungsmonitor für das Jahr 2020 geht beispielsweise hervor, dass 605.000 Personen eine Existenzgründung vorgenommen hatten.

439.000 davon gründeten ihre Selbstständigkeit zunächst im Rahmen des Nebenerwerbes.

Der Vorteil einer nebenberuflichen Selbstständigkeit liegt darin, dass aus dem Hauptberuf die Lebensgrundlage auch dann gesichert ist, wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht erfolgreich ist.

Welche Regeln gilt es zu beachten, um sich im Nebenerwerb selbstständig zu machen?

Welche gesetzlichen Auflagen müssen erfüllt werden und welche Probleme können bei einer Gründung im Nebenerwerb auftreten?

All dies will der folgende Beitrag beantworten helfen.

Was sind die Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?

Der größte Vorteil liegt darin, dass der Hauptberuf erhalten bleibt. Mit dieser finanziellen Basis lässt sich eine Gründung im Nebenerwerb entspannt angehen. Denn wenn in der Anfangsphase keine Aufträge oder Verkäufe generiert werden, bietet der Hauptberuf das finanzielle Überleben auf jeden Fall.

Nebenberuflich selbstständig
Nebenberuflich selbstständig ©Jacob Lund/adobe.com

Insbesondere in der Anfangsphase einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gilt es zunächst je nach Art des zu gründenden Unternehmens oder im Rahmen einer Freiberuflichkeit Aufträge zu akquirieren bzw. einen soliden Kundenstamm aufzubauen.

Durch das geregelte Einkommen lässt sich die Gründung zeitlich in die Länge ziehen und so Stück für Stück über einen langen Zeitraum eine sichere Existenz aufbauen.

Durch die Sicherheit im Hinblick auf das geregelte Einkommen aus dem Hauptberuf wird der Druck in Bezug auf die schnellen Erfolgszahlen gemindert.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Geschäftsidee zunächst einmal in Ruhe ausprobieren zu können und im Falle eines durchschlagenden Erfolges dann in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wechseln.

Auch besteht die Möglichkeit, durch das Haupteinkommen die nebenberufliche Selbstständigkeit auch ohne Kredite von Banken Stück für Stück zu finanzieren und somit ein finanzielles Ausfallrisiko im Hinblick auf die nicht mehr mögliche Tilgung von Raten zu vermeiden.

Gleichzeitig bietet die nebenberufliche Selbstständigkeit eine weitere finanzielle Sicherheit, nämlich in Bezug auf den Hauptberuf.

Falls eine Kündigung des Hauptberufs anstehen sollte, kann durch einen Wechsel in die volle Selbstständigkeit eine Arbeitslosigkeit vermieden werden. Durch die nebenberufliche Selbstständigkeit steigt das Gesamteinkommen. Während die Einnahmen bei der Haupttätigkeit beispielsweise an einen Tarifvertrag gebunden sind und damit immer in gleicher Höhe ausfallen, kann durch die nebenberufliche Selbstständigkeit bei einem guten Erfolg der Geschäftsidee das Gesamteinkommen deutlich gesteigert werden.

Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit

Doch wo Licht, da ist auch Schatten. Es gibt auch einige Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Der Hauptnachteil liegt darin, dass die zur Verfügung stehende Freizeit deutlich minimiert wird. Bei einer Unternehmensgründung im Nebenerwerb wird ein hohes Maß an Energie und Zeitmanagement notwendig. Auch müssen Verpflichtungen wie beispielsweise Familie und Kinder deutlich hintenanstehen.

Durch die nebenberufliche Selbstständigkeit kann somit auch im schlimmsten Fall ein Burnout die Folge sein. Zudem sehen Kunden und Lieferanten und auch potenzielle Geschäftspartner eine nebenberufliche Selbstständigkeit oftmals kritisch. Insbesondere wird hierbei seitens der Kunden gelegentlich die Professionalität angezweifelt. Durch die Hauptbeschäftigung sind die Zeiten, in denen die nebenberufliche Selbstständigkeit ausgeübt werden kann, an die Dienstzeiten der Hauptbeschäftigung gekoppelt.

Bei etwaigen entstandenen Schulden im Hinblick auf die nebenberufliche Selbstständigkeit muss durch das Hauptgehalt diese Zusatzlast dann mitgetragen werden. Deshalb gilt es, die nebenberufliche Selbstständigkeit ebenso professionell anzugehen wie die hauptberufliche Selbstständigkeit.

Wie macht man das mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit?

Auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit gilt, dass eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Seit dem 1. Januar 2021 hat sich das Verfahren zur Anmeldung eines Gewerbes verändert. Demnach ist dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aktiv durch Abgabe eines jeweiligen Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb des ersten Monats der Gründung anzuzeigen.

Dies geschieht auf elektronischem Wege, beispielsweise über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung. Zudem kann es sein, dass wenn beispielsweise ein Nebenerwerb im Handwerk gegründet werden soll, dass eine entsprechende Anmeldung bei der IHK erfolgen muss. Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit, welche sich lediglich auf eine Teilzeittätigkeit beschränkt, gilt es im Hinblick auf etwaige Nachzahlungen von Krankenkassenbeiträgen hier Vorsorge zu treffen.

Bei gesetzlich Krankenversicherten muss ein sogenanntes Feststellungsverfahren beantragt werden. Falls die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, das die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht anerkannt wird, dann kann es sein, dass sowohl für die Selbstständigkeit wie auch für die hauptberufliche Tätigkeit Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Zudem muss dem Arbeitgeber die Selbstständigkeit angezeigt werden. Dies gilt deshalb, weil in nahezu allen Arbeitsverträgen Regelungen im Hinblick auf unerlaubte Nebentätigkeiten existieren.

Bei Beamten gilt es, das besondere Dienst- und Treueverhältnis zu beachten. Das bedeutet, dass bei einer 40 Stundenwoche lediglich 8 Stunden in die Selbstständigkeit pro Woche investiert werden darf. Bei Beamten gilt es auch zu beachten, dass die Einnahmen der nebenberuflichen Selbstständigkeit lediglich 40 % des jährlichen Endgrundgehalts umfassen dürfen.

Nebenberuflich selbstständig machen
Nebenberuflich selbstständig machen ©BGStock72/adobe.com

Beamte müssen zudem das Vorhaben zunächst durch den Dienstherrn genehmigen lassen.

Während Angestellte den Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbständigkeit lediglich informieren müssen, müssen Beamte eine Genehmigung einholen.

Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, dann darf die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht ausgeübt werden.

Die Alternative besteht dann lediglich darin, dass sichere Beamtenverhältnis zugunsten der Selbstständigkeit aufzugeben.

Insbesondere ist bei Beamten die Erlaubnis zu versagen, wenn die nebenberufliche selbständige Tätigkeit die Ausübung der dienstlichen Pflichten immanent beeinträchtigt oder wenn Tätigkeiten von der nebenberuflichen Selbstständigkeit umfasst sind, die die Unbefangenheit bzw. Unparteilichkeit des Beamten beeinflussen kann.

Auch können nebenberufliche Tätigkeiten versagt werden, wenn dadurch beispielsweise der Ruf der Behörde leidet.

Ein Beispiel wäre hier die Gründung eines nebenberuflichen Bordells durch einen Beamten. Hier ist davon auszugehen, dass die zuständige Behörde diese nebenberufliche Selbstständigkeit nicht genehmigen wird.

Für sich selbst sollte zudem die nebenberufliche Selbstständigkeit mittels eines Businessplans abgesichert werden. Dadurch zeigt die nebenberufliche Selbstständigkeit ein planvolles Vorgehen und entsprechende prognostische Einnahmen. Insbesondere im Hinblick auf die Beantragung eines Geschäftskontos bei der Bank spielt dieser Aspekt eine sehr große Rolle.
Vor der Selbstständigkeit sollte zudem eine Konkurrenzanalyse und eine Standortanalyse durchgeführt werden. Dies ist deshalb wichtig, um die Tragfähigkeit des Vorhabens überprüfen zu können.

Wenn beispielsweise eine nebenberufliche Tätigkeit mit einem Imbiss geplant ist und in derselben Straße bereits fünf Schnellrestaurants vorhanden sind, dann dürfte die Etablierung eines sechsten Restaurants dieser Art kaum von Erfolg gekrönt sein. Anders verhält es sich beispielsweise mit der Gründung eines Pflegedienstes in ländlichen Gebieten, in der die Infrastruktur im Hinblick auf die pflegerische Versorgung als sehr schwierig zu bezeichnen ist. Hier ist die Prognose unter der Voraussetzung, dass genügend qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung steht, als sehr günstig anzusehen.

Steuerliche Regelungen bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Im Hinblick auf die steuerlichen Regelungen gilt folgendes. Das Einkommen aus nebenberuflicher Selbstständigkeit unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Das bedeutet, dass in etwa 25-30 % des Gewinns für Steuerrücklagen an die Seite gelegt werden sollten, um keine Nachzahlungen leisten zu müssen. Bei der Ausweisung von Mehrwertsteuer ist zudem eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt notwendig, die bei Neugründung in den ersten beiden Betriebsjahren in der Regel monatlich abgegeben werden müssen.

Neugründer auch im Nebenerwerb dürfen aber im Hinblick auf die eingenommene Mehrwertsteuer einen Vorsteuerabzug vornehmen. Gründer, welche weniger als 22.000 € im Vorjahr der Selbstständigkeit erwirtschaftet hatten, und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 € Umsatz erwirtschaften, können die Kleinunternehmerregelungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass bei Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird. Dadurch entfällt auch das Recht auf Vorsteuerabzug.

Der Vorteil hierbei ist, dass durch die Nichtausweisung der Mehrwertsteuer für die Kunden ein Mehrwert erzielt wird. Zudem sind die steuerlichen Regelungen im Hinblick auf die auszuführende Steuererklärung weitaus einfacher zu handhaben, als bei der regulären steuerlichen Regelung mit Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. Bei Freiberuflern gilt zudem die Vereinfachung, dass lediglich eine Einnahme-Überschussrechnung beim Finanzamt abgegeben werden muss.

Wenn eine freiberufliche Tätigkeit im künstlerischen oder publizistischen Sektor aufgenommen wird, empfiehlt es sich auch eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse in Erwägung zu ziehen. Bei nebenberuflicher Tätigkeit bzw. bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit sollte der Gewinn bei mindestens 5000 € im Jahr liegen, um eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse erhalten zu können. Der Vorteil der Mitgliedschaft liegt darin, dass Beiträge für die Kranken- Pflege- und Rentenversicherung ähnlich gehandhabt werden wie beim Angestelltenverhältnis.

Der Selbstständige zahlt einen Beitrag und die Künstlersozialversicherung zahlt einen staatlichen Zuschuss, der sich aus der Künstlersozialabgabe von Verlagen und anderen Medien zusammensetzt und trägt somit die andere Hälfte. Dadurch sinken die eigenen Beiträge und die Rentenansprüche sind dennoch deutlich höher als bei der Zahlung des lediglich eigenen Beitrages. Auch die Sozialversicherungspflicht bei Nicht-Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gilt es bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit zu beachten.

Wenn sowohl die Arbeitszeit wie auch das Einkommen bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet, dann ist die gesetzliche Krankenversicherung für die hauptberufliche Tätigkeit maßgeblich. Weitere Beiträge für die Krankenversicherung fallen dann im Rahmen der Nebentätigkeit nicht an. Überwiegt jedoch die selbstständige Tätigkeit, dann handelt es sich nicht mehr um eine nebenberufliche Selbstständigkeit. In diesem Fall muss eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung begründet werden.

Auch gilt es eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Eine Scheinselbstständigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn der Selbstständige an Arbeitszeiten wie ein Angestellter gebunden ist und nur für einen Auftraggeber tätig ist. Auch liegt dann eine Scheinselbständigkeit vor, wenn für den Hauptarbeitgeber Tätigkeiten im Rahmen der nebenberuflichen Tätigkeit ausgeübt werden, die dem des Hauptjobs entsprechen.

Auch liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn fünf Sechstel des Gesamtumsatzes von lediglich einem Auftraggeber stammen. Auch ist dann eine Scheinselbstständigkeit vorhanden, wenn die Tätigkeit an den Betrieb des Auftraggebers gebunden ist und durch den Auftraggeber ein Direktionsgebot gegenüber dem nebenberuflich Selbstständigen vorhanden ist. Auch wenn nicht frei über die Dienstleistungen oder Aufträge, die zu leistende Arbeit sowie die Arbeitszeit durch den Selbstständigen entschieden werden kann, liegt Scheinselbstständigkeit vor. Bei der nachträglichen Feststellung einer Scheinselbstständigkeit müssen entsprechende Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherungsbeiträge) nachgezahlt werden.

Welche Rechtsform wählen?

Bei der Selbstständigkeit gilt es auch die Rechtsform des Unternehmens zu beachten. Obwohl die häufigste Form das Einzelunternehmen darstellt, (beispielsweise bei Freiberuflern oder Einzelselbstständigen im Gastronomiegewerbe) sollte die Rechtsform gut überlegt sein. Der Vorteil eines Einzelunternehmens mit voller Haftung liegt darin, dass die Gründung kostengünstig ist.
Der Nachteil liegt allerdings darin, dass der Gründer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen haftet.

Das beste Beispiel für einen Einzelunternehmer, welches gravierende Folgen für den Unternehmer hatte, ist die Insolvenz der Schlecker Gruppe. Denn Anton Schlecker war als eingetragener Kaufmann zu 100% persönlich haftend. Wenn mehrere Personen gleichzeitig eine nebenberufliche Gründung vollziehen, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an.

Sowohl die Formalitäten wie auch die Gründungskosten sind hier als gering anzusehen. Hier empfiehlt es sich einen schriftlichen Gesellschaftervertrag aufzusetzen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die Haftung lediglich auf das Unternehmenskapital begrenzt werden soll, empfiehlt sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie beispielsweise die UG oder die GmbH. Die Kosten und der Aufwand zu Gründung sind hier allerdings zum Teil sehr hoch und die Gründung ist mitunter kompliziert. Zudem steigen die Anforderungen an die Buchführung deutlich.

Gründung aus Arbeitslosigkeit heraus

Bei der Gründung kann auch aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet werden. Bei vorhandener Arbeitslosigkeit darf eine nebenberufliche Selbstständigkeit bis zu 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt dann erhalten. Liegt die nebenberufliche Tätigkeit jedoch bei mindestens 15 Stunden pro Woche, dann entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für Empfänger von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) gilt, dass die Aufnahme der nebenberuflichen Selbstständigkeit beim Jobcenter angezeigt werden muss.

Die nebenberufliche Tätigkeit kürzt die Hartz-IV-Bezüge. Ab einem monatlichen Betrag von mehr als 100 € werden die Hartz-IV-Beträge nach bestimmten Berechnungsgrundlagen gekürzt. Bei einem monatlichen Nebenerwerb von 450 € werden 280 € vom Hartz-IV-Satz abgezogen.

Mit was selbstständig machen?

Die nebenberufliche Selbstständigkeit kann beispielsweise mit einem Online-Shop erfolgen. Dabei kann nach und nach durch die Auswahl unterschiedlicher Produkte getestet werden, welche Produkte sich besonders gut verkaufen lassen und welche im wahrsten Sinne des Wortes Ladenhüter sind. Gerade im Bereich der Online-Shops bietet sich die nebenberufliche Selbstständigkeit an, um so Stück für Stück einen gut gehenden Onlineshop aufzubauen, von dem sich dann im weiteren Verlauf vollständig leben lässt.

Eine weitere Möglichkeit, um sich selbstständig zu machen, basiert auf dem sogenannten Franchise-Prinzip. Hierbei wird eine bereits gut funktionierende Geschäftsidee durch den Franchise-Geber lizenziert. Bestes Beispiel für eine derartige Form der Selbstständigkeit ist McDonald‘s. Aber auch zahlreiche Bäckerei-Ketten in Bahnhöfen oder Blumenläden wie Blume 2000 basieren auf dieser Idee.
Der Vorteil liegt darin, dass Werbung und das Konzept bereits gut erprobt sind.

Der Nachteil dieser Form der nebenberuflichen Selbstständigkeit basiert hingegen darauf, dass ausschließlich Produkte des Franchise-Gebers geordert werden dürfen. Zudem muss hinsichtlich des Werbematerials und hinsichtlich des Aufbaus des Ladens das Konzept des Franchisegebers verwendet werden.

Eine weitere Möglichkeit, sich selbstständig zu machen ist mit einem ambulanten Pflegedienst, sofern eine Ausbildung in der Krankenpflege vorhanden ist. Ist diese nicht vorhanden, so kann trotzdem eine Selbstständigkeit erfolgen, wenn entsprechendes examinierte Pflegepersonal eingestellt wird.

Zudem besteht auch die Möglichkeit sich als Texter oder Buchautor selbstständig zu machen. Der Kreativität im Hinblick auf die Geschäftsideen sind keine Grenzen gesetzt. Der Vorteil bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit liegt eindeutig darin, dass das Funktionieren der Geschäftsidee ohne finanziellen Druck getestet werden kann und somit auch eine noch so „verrückte“ Geschäftsidee ausprobiert werden kann.

Tipps:

  • Holen Sie sich vor der Gründung unbedingt Rat eines Experten im Hinblick auf dem Bereich der Selbstständigkeit ein.
  • Erstellen Sie trotz nebenberuflicher Selbstständigkeit einen Businessplan.
  • Informieren Sie rechtzeitig ihre Krankenkasse und das Finanzamt über die nebenberufliche Selbstständigkeit.
  • Wenn Sie Beamter sind, benötigen Sie die Genehmigung des Dienstherren. Ansonsten genügt eine Information des Arbeitgebers.
  • Achten Sie darauf, dass Sie bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht die Pflichten des Hauptberufs vernachlässigen.
  • Geben Sie bei Schwierigkeiten nicht sofort auf, sondern testen und experimentieren Sie im Hinblick auf das Funktionieren der Geschäftsidee und dem damit verbundenen Marketing und der Kundenakquise.
  • Informieren Sie sich darüber, ob ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist.
  • Falls Sie eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben wollen, empfiehlt es sich, Kontakt mit der Künstlersozialkasse aufzunehmen.
  • Insbesondere bei Handwerksberufen muss eine IHK-Anmeldung erfolgen.
  • Falls ihrer Hausbank ein Geschäftskonto ablehnt, gibt es mittlerweile zahlreiche Anbieter wie Revolut, Kontist oder Bunq, die ein Geschäftskonto innerhalb weniger Minuten online eröffnen.

Nebenberuflich selbstständig – Fazit

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet zahlreiche Vorteile. Insbesondere der sichere erste Hauptjob ermöglicht es, die Geschäftsidee auszuprobieren. So lässt sich die Selbstständigkeit ohne Risiko testen. Der Traum sein eigener Chef zu sein, ist über die nebenberufliche Selbstständigkeit durchaus möglich.

Wenn das Geschäft gut läuft, ist ein komplikationsloser Wechsel in die hauptberufliche Selbstständigkeit so nahtlos möglich.

Voraussetzungen und Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Voraussetzungen für die nebenberufliche Selbstständigkeit
Das Gesetz schreibt zwei Voraussetzungen vor, der man bei dem Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit Beachtung schenken muss. Die erste Voraussetzung umfasst das Thema: Einkommen. Nebenberuflich Selbstständige dürfen keine höheren Einnahmen erwirtschaften als sie mit Ihrem eigentlichen Job als Arbeitnehmer verdienen.

Somit gilt für Arbeitnehmer, die nebenbei selbstständig sind, eine Verdienstgrenze, die beachtet werden muss.
Die weitere Voraussetzung, die erfüllt werden muss, bezieht sich auf die Arbeitszeit.

Man darf die Arbeitszeit von 18 Stunden pro Woche nicht für seinen Nebenverdienst überschreiten. Ab 18 Stunden pro Woche gilt es nämlich nicht mehr als Teilzeitbeschäftigung.

Die Vorteile der eigenen Selbstständigkeit im Überblick

Die eigene finanzielle Situation verbessert sich, da man neben seinem eigentlichen Vollzeitjob, bei dem man Monat für Monat sein festes Einkommen erhält, eine weitere Einkommensquelle hinzufügt. Aus diesem Grund ist es für manche, welche mit dem Gedanken spielen direkt in Vollzeit in die Selbstständigkeit zu wechseln, vielleicht doch die sicherere Variante, erstmal seinen Job im Arbeitnehmerverhältnis beizubehalten und die Selbstständigkeit nebenberuflich zu beginnen.

Dies nimmt einem auch enormen Druck auf das eigene Vorhaben, da man testen kann, was funktioniert und erste Erfahrungen sammeln kann.

Der Traum vom selbstbestimmten Arbeiten

Wer mit dem Gedanken spielt, sich neben dem eigentlichen Job als Arbeitnehmer, selbstständig zu machen, hat dafür seine Gründe. Man wird wahrscheinlich höchstmotiviert an die Sache rangehen, da die Selbstständigkeit viel Spielraum mitbringt. Was für Dienstleistungen man erbringen oder welche Produkte man verkaufen möchte, entscheidet man ganz für sich allein. Man ist sein eigener Chef und trifft wichtige bzw. alle Entscheidungen selbst.

Die eigene Selbstständigkeit bringt zu Beginn wahrscheinlich viele Hürden mit sich. Man kann sich allerdings sicher sein, dass man dadurch viele neue Erfahrungen sammelt und Kenntnisse erwirbt.

Von ersten Verhandlungen mit Dienstleistern oder eigenen Kunden bis zu der eigenen Buchhaltung wird ein großes Spektrum abgedeckt, welches die eigene Selbstständigkeit mit sich bringt.

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