Fortführungsprognose

Fortführungsprognose zur Prognose der Unternehmensfortführung

Beratung für Unternehmen, deren Fortführung nicht sicher ist

Die Fortführungsprognose hat sowohl eine handelsrechtliche als auch eine insolvenzrechtliche Bedeutung in der Beurteilung der Unternehmensfortführung.

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Fortführungsprognose Beratung
Fortführungsprognose Beratung und Erstellung

Sind Sie sich der Unternehmensfortführung nicht sicher und müssen eine Fortführungsprognose erstellen lassen, rufen Sie unser Beraterteam an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir haben uns auf Unternehmen in Schwierigkeiten spezialisiert und erstellen Ihre Fortführungsprognose zum Festpreis.

Informieren Sie sich nachfolgend warum eine Fortführungsprognose zur Beurteilung der Lebensfähigkeit Ihres Unternehmens wichtig ist.

Diese Vorteile bieten wir Ihnen:

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Die handelsrechtliche Fortführungsprognose…

…und das Going-Concern-Prinzip

Mit der handelsrechtlichen Fortführungsprognose wird festgestellt, ob der Unternehmensfortführung rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen. Sie ist Teil der allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB (Handelsgesetzbuch). Fällt die handelsrechtliche Fortführungsprognose positiv aus, spricht man vom Going-Concern-Prinzip, was frei übersetzt bedeutet: es kann weitergehen. Die Unternehmensfortführung ist sicher.

Wichtig zu wissen: die handelsrechtliche Fortführungsprämisse ist nicht als Krisenindikator zu verstehen.

Was passiert, wenn das Going-Concern-Prinzip wegfällt?

Man spricht in diesem Fall auch von einer negativen Fortführungsprognose. Fällt die Fortführungsprognose negativ aus und damit das Going-Concern-Prinzip weg, ist zwischen einer geplanten und einer ungeplanten Unternehmenseinstellung zu unterscheiden. Die geplante Unternehmenseinstellung beruht auf der Entscheidung der Geschäftsführung die Firma nicht mehr weiterführen zu wollen. Bei einer ungeplanten Unternehmenseinstellung gibt es keine Hoffnung mehr. Das hat in den meisten Fällen die Liquidation zur Folge.

Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose

Die Fortbestehensprognose als Krisenindikator

Sieht man sich die beiden Wörter einmal genau an, wird ersichtlich worin der Unterschied liegt. Während die Fortführungsprognose die Unternehmensfortführung bewertet und kein Krisenindikator ist, ist die Fortbestehensprognose ein Anzeichen für eine Krise im Unternehmen, denn sie bewertet, ob das Unternehmen überhaupt fortbestehen kann.

Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose bewertet die Lebensfähigkeit des Unternehmens und wird bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit erstellt. Siehe dazu auch § 18 InsO.

Neben der Prüfung der künftigen Zahlungsfähigkeit, die zu diesem Zeitpunkt in der Regel schon wackelt, sind auch positive Cashflows, die Rentabilität und die Beseitigung der rechnerischen Überschuldung als Prognoseelemente heranzuziehen. Als Zeitraum wird in der Regel das laufende und folgende Geschäftsjahr bewertet.

Was ist die überwiegende Wahrscheinlichkeit?

Die Sorgfalt zur Prüfung der Fortführung eines Unternehmens muss groß sein, denn meistens hängen an einer Firma nicht nur die Träume des Gründers, sondern auch Arbeitsplätze. Als dritter Teil der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose sieht man sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit an. Die überwiegende Wahrscheinlichkeit prüft die Wahrscheinlichkeit der möglichen Fortführung des Unternehmens. Dabei sollte der Prozentsatz bei mindestens 50 liegen. Grundvoraussetzung für eine positive Fortbestehensprognose ist die Fähigkeit die fälligen Verbindlichkeiten begleichen zu können. Dazu sind meistens Sanierungsmaßnahmen und Kredite erforderlich.

In die Bewertung muss mit einfließen, dass unvorhergesehene Ereignisse die Gesamtplanung beeinflussen können.

Definition explizite Fortführungsprognose

Kommen wir noch zur expliziten Fortführungsprognose, die vom Bilanzersteller zu erstellen ist. Für eine explizite Fortführungsprognose müssen folgende Umstände vorliegen:

  • Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO
  • Ausscheiden von Führungskräften
  • gravierende Personalprobleme
  • Verlust von Absatzmärkten
  • Verstöße gegen gesetzliche Regelungen
  • anhängige Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen
  • Änderungen in der Gesetzgebung

Muss die Frage nach der Fortführungsfähigkeit auch bei Vorliegen eines Sanierungskonzeptes gestellt werden?

Ja, wobei das Sanierungskonzept nicht zwingend eine schwarze Null am Ende des Geschäftsjahres belegen muss, sondern viel mehr die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Überlebensfähigkeit des Unternehmens.

Sie haben wirtschaftliche Probleme – wir haben das Know-how Ihnen zu helfen

Ist die Unternehmensfortführung nicht sicher und Sie benötigen eine Fortführungsprognose, wenden Sie sich an unsere Experten für Unternehmen in Schwierigkeiten. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket von der Erstellung der Fortführungsprognose über die Fortbestehensprognose bis zum Sanierungsplan. Sollten sich die Probleme nicht lösen lassen, bieten wir Ihnen auch Lösungen für die Liquidation. Rufen Sie uns an. Die Erstberatung ist kostenlos.

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