IDW S6 Sanierungsgutachten für Unternehmen in der Krise
Haftungsfallen mit einem IDW S6 Sanierungsgutachten vermeiden
Wann braucht ein Unternehmen ein IDW S6 Sanierungsgutachten? Ein IDW S6 Sanierungsgutachten wird erstellt, wenn ein Unternehmen seine Sanierungsfähigkeit beurteilen lassen muss.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung, wenn auch Sie für Ihr Unternehmen ein IDW S6 Sanierungsgutachten benötigen. Wir erstellen das Gutachten und beraten Sie zu weiteren Schritten, die Ihr Unternehmen aus der Krise führen.
Welche sind die wichtigsten Punkte eines IDW S6 Sanierungsgutachtens?
Worauf schaut ein Gutachter?
Grundsätzlich soll das Sanierungsgutachten die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens aufzeigen. Zunächst einmal muss der Planungszeitraum bekannt sein. Der IDW Standard S6 setzt dazu in der Regel das laufende und folgende Geschäftsjahr voraus. In diesem Zeitraum muss das Unternehmen durchfinanziert sein und fällige und fällig werdende Verbindlichkeiten müssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt werden.
Die Sicherstellung der Finanzierung allein reicht aber nicht aus, denn das Unternehmen muss zukünftig wieder nachhaltig wettbewerbsfähig sein. Das bedeutet, es geht nicht um das reine Überleben, sondern auch darum eine positive Rendite erwirtschaften zu können. Auch die Eigenkapitalquote und der Leverage sollen wieder auf dem Normallevel liegen. Am Ende der Sanierung sollte das Unternehmen wieder attraktiv für Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber sein.
Wer fordert das IDW S6 Sanierungsgutachten und wer erstellt es?
In 90 % aller Fälle wird die Erstellung des Gutachten zur Sanierung nach IDE S6 durch eine kreditgebende Bank gefordert. Die kreditgebende Bank will sicherstellen, dass Finanzierungsentscheidungen auf sicherem Boden getroffen werden.
Der Bundesgerichtshof gibt vor, dass ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard von einem unvoreingenommenen Fachmann erstellt werden soll. Wird das IDW S6 Sanierungsgutachten firmenintern erstellt, kann es später bei der Haftungsfrage zu Schwierigkeiten kommen. Empfehlenswert sind Wirtschaftsprüfer und Beratungsgesellschaften, die sowohl Kenntnisse im Arbeitsrecht als auch in steuerlichen Fragen haben.
Wie lange dauert die Erstellung des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 Standard?
Das ist von der Größe des Unternehmens abhängig. Für kleine Unternehmen können Sie ungefähr drei oder vier Wochen rechnen. Bei größeren Unternehmen kann es auch mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen, denn je komplexer das Unternehmen, desto aufwendiger ist auch die Gutachtenerstellung.
Die zwei Stufen des IDW S6 Sanierungsgutachtens und der Sanierungsfähigkeit
Das Sanierungsgutachten und die Sanierungsfähigkeit werden in zwei Stufen eingeteilt. In der ersten Stufe muss eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose bejaht werden. Das bedeutet, das Unternehmen darf nicht insolvenzantragspflichtig sein. Insolvenzantragsgründe dürfen also nicht vorliegen. Zum anderen müssen die Sanierungsmaßnahmen sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Renditefähigkeit wiedererlangt werden.
Sanierungsberater für Unternehmen in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit
Verlassen Sie sich auf die Expertise unserer Sanierungsberater, die interdisziplinär aufgestellt sind. Wir bieten Ihnen betriebswirtschaftliches und juristisches Know-how und können Ihnen neben der Erstellung des IDW S6 Sanierungsgutachtens weitere Leistungen rund um das Thema Unternehmen in Schwierigkeiten anbieten. Unsere Sanierungsberater haben bereits für Unternehmen aus verschiedenen Branchen gearbeitet. Sie können uns für Berlin, Brandenburg und deutschlandweit sowie für Unternehmen aller Größen beauftragen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.