Die positive Fortführungsprognose als Sicherheit in der Krise
Wir beraten Sie und erstellen Ihre Fortführungsprognose
Die positive Fortführungsprognose gibt Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in der Krise die Sicherheit, keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen.
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Das ist in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung, denn das Unterlassen des Insolvenzantrages kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ihr Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Gerne erstellen wir Ihre Fortführungsprognose zum Festpreis und beraten Sie zu einer möglichen Sanierung.
Gründe für die Notwendigkeit einer Fortführungsprognose
Befindet sich das Unternehmen in Schwierigkeiten und ist die Unternehmensfortführung nicht sicher, können Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Um den gesetzlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften Rechtssicherheit zu verschaffen, die vor allem deren Haftung betrifft, muss eine Fortführungsprognose erstellt werden.
Nur so können sie sich gegen persönliche Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen absichern.
Mögliche Gründe für eine Fortführungsprognose sind:
- die drohende Zahlungsunfähigkeit
- die Zahlungsunfähigkeit
- die Überschuldung
Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Insolvenzantrag gestellt werden, bei den beiden anderen Gründen muss er gestellt werden. Liegen also zwingende Insolvenzeröffnungsgründe vor, sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet innerhalb von 21 Tagen den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.
Prüfung der Unternehmensfortführung mit einer Fortführungsprognose
Eine positive Fortführungsprognose setzt voraus, dass die Überwindung der Krise überwiegend wahrscheinlich ist. Nun werden die Liquidationswerte im Überschuldungsstatus durch Fortführungswerte ersetzt.
Rechnerisch überschuldete Unternehmen gelten mit einer positiven Fortführungsprognose nun nicht mehr als überschuldet und müssen keinen Insolvenzantrag stellen.
Inhalt der positiven Fortführungsprognose
Die positive Fortführungsprognose setzt voraus, dass eine Fortführung des Unternehmens seitens der Geschäftsführung gewünscht ist und angestrebt wird. Fehlt dieser Wille, kann die Fortführungsprognose nicht positiv ausfallen. Zusätzlich muss innerhalb des Prognosezeitraums, meist das laufende und folgende Geschäftsjahr, die Zahlungsfähigkeit wahrscheinlicher als die Zahlungsunfähigkeit sein. Die aktuellen Verbindlichkeiten müssen also gedeckt werden können. Ein Überschuldungsstatus muss bei der positiven Fortführungsprognose nicht mehr erstellt werden.
Die Sanierungsfähigkeit als Voraussetzung
Einen ganz wesentlichen Aspekt stellt die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens dar. In der Regel wird ein Sanierungsplan erstellt, der darstellt wie das Unternehmen aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten herausgeführt werden soll. Der Sanierungsplan ist auch erforderlich für mögliche Bankengespräche. Der Sanierungsplan enthält die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der Krise und zur Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit.
Erarbeitet werden sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch ein langfristiges Konzept, dass das betroffene Unternehmen wieder am Markt stabilisieren soll.
Die formellen Anforderungen an die positive Fortführungsprognose
Die positive Fortführungsprognose entscheidet über die Insolvenzantragspflicht und damit auch sehr häufig über die Entscheidung, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt.
Es ist also enorm wichtig, dass die positive Fortführungsprognose den formellen und inhaltlichen Anforderungen entspricht.
Der IDW Standard S6 definiert diese Anforderungen wie folgt:
- Auftrag und Auftragsdurchführung
- Grundlagen des Unternehmens
- Marktanalyse
- Analyse des Unternehmens
- Zusammenfassung der Analyseergebnisse
- Sanierungskonzept
- Beurteilung der nachhaltigen Sanierungsfähigkeit
- Kritische Prämissen
- Prognoseergebnis
Es reicht also nicht eine rechnerische Zusammenfassung vorzulegen. Die positive Fortführungsprognose muss auch für sachverständige Dritte nachvollziehbar sein. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt dennoch zu einer Insolvenz kommen, dient die positive Fortführungsprognose als Nachweis, dass keine Insolvenzverschleppung vorgenommen wurde. Ihr ist in jeder Hinsicht Sorgfalt zu widmen.
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