BAFA Zuschuss Einzelmaßnahmen 2021
Das neue BEG in der Übersicht
Zum Jahresbeginn ist der BAFA Zuschuss Einzelmaßnahmen 2021 gestartet. Die BEG (Bundesförderung Einzelmaßnahmen) ersetzt die bis dahin bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Wir stellen Ihnen den BAFA Zuschuss Einzelmaßnahmen 2021 vor.
BAFA Zuschuss – drei Teilprogramme
BEG WG, BEG NWG und BEG EM
Der neue BAFA Zuschuss Einzelmaßnahmen 2021 soll die energetische Modernisierung einfacher machen. Darauf lassen die Kürzel erst einmal nicht schließen, wir versuchen dennoch Ihnen die drei Teilprogramme so verständlich wie möglich vorzustellen.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude = Wohngebäude BEG WG
- Bundesförderung für effiziente Gebäude = Nichtwohngebäude BEG NWG
- Bundesförderung für effiziente Gebäude = Einzelmaßnahmen BEG EM
Gefördert werden unter anderem der Heizungstausch, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung und die Energieberatung für Wohngebäude.
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Ab 2023 ist geplant, dass die Förderung wahlweise als Investitionszuschuss oder zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden kann.
Berliner*innen aufgepasst: Berliner*innen können zuzüglich des BAFA Zuschusses 4.500 Euro Förderzuschuss der IBB (Investitionsbank Berlin) erhalten. Da die beiden Fördermittel kombinier sind, müssen Sie im besten Fall nur noch einen Bruchteil Ihrer Kosten tragen. Lassen Sie sich dazu gerne persönlich beraten.
Wer kann den BAFA Zuschuss Einzelmaßnahmen 2021 beantragen?
Das unterscheidet sich innerhalb der Programme. Die Förderungen können von Privatpersonen, Freiberuflern, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen beantragt werden.
Wie hoch fällt der BAFA Zuschuss aus?
Auch das ist sehr unterschiedlich. Selbst innerhalb der drei Programme gibt es Unterschiede. Obwohl der neue BAFA Zuschuss Einzelmaßnahmen 2021 alles etwas einfacher machen sollte, ist davon wenig zu erkennen. Man kann sich durch Unmengen Merkblätter klicken und muss schon sehr genau suchen, wenn man konkrete Informationen haben möchte.
Grundsätzlich wird immer ein Anteil der Kosten übernommen. Der Zuschuss ist immer an einen maximalen Betrag gekoppelt. Das bedeutet, übersteigen Ihre Kosten den maximal förderfähigen Betrag, erhalten Sie nur die Förderung bis zum Maximalbetrag.
Was wird gefördert?
Für die Gebäudehülle können Sie unter anderem die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie den sommerlichen Wärmeschutz fördern lassen.
Im Bereich der Anlagentechnik werden der Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen gefördert. Für Wohngebäude ist der Einbau „Efficienty Smart Home“ vorgesehen. Für Nichtwohngebäude werden der Einbau von Mess- und Steuerungstechnik gefördert.
Am höchsten werden Heizungsanlagen gefördert, wenn Sie sich für eine Gas-Hybridanlage, eine Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseanlage, EE-Hybridheizung oder innovative Heizanlagen auf EE-Basis entscheiden. Tauschen Sie eine Ölheizung aus, steigt der Fördersatz um 10 %. Das bedeutet, bekommen Sie zum Beispiel 30 % Förderung für eine Gas-Hybridanlage, steigt die Förderung auf 40 %, wenn Sie sich von Ihrer Ölheizung verabschieden.
Wann wird der BAFA Zuschuss Einzelmaßnahmen 2021 ausgezahlt?
Den BAFA Zuschuss erhalten Sie, wenn die Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen sind. Dann müssen Sie die Belege einreichen und erhalten den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Fördermittelberatung: Lassen Sie sich unterstützen!
Wenn Sie sich einmal durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude geklickt haben, wissen Sie, was wir gemeint haben, dass nichts einfacher geworden ist. Holen Sie sich mit unserer Fördermittelberatung Unterstützung an Ihre Seite. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Antragstellung.