Inländische Steueroasen im Visier der Finanzbehörden
Virtuelle Geschäftsadressen als Steueroase in mehreren Kommunen sollen geprüft werden
Steueroasen in Deutschland – Um Steuern zu sparen, musste man bisher nicht unbedingt auf internationale Briefkastenfirmen ausweichen.
Auch in Deutschland gibt es Kommunen, die niedrige Gewerbesteuersätze bieten und so Unternehmen anziehen. Findige Geschäftemacher haben daher Firmen gegründet, die beispielsweise Bürodienstleistungen als Geschäftszweck anbieten.
Dazu gehört dann auch die Möglichkeit, unter dieser Adresse eine Geschäftsadresse als Firmensitz zu buchen, Post entgegennehmen zu lassen und sich diese dann auf unterschiedlichen Wegen, digital oder postalisch, zuschicken zu lassen.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden und eventuell wäre nie eine Behörde darauf gekommen, etwas gegen dieses Geschäftsmodell zu haben. Aber bei einigen Kommunen gelten Gewerbesteuersätze, die weit unter denen liegen, die die Nachbarkommune erheben. So entsteht ein Unterbietungs-Wettbewerb, der nach Schätzungen einen gesamtwirtschaftlichen Steuerschaden im Milliardenbereich schafft.
Falsche Angabe zur Betriebsstätte als Ansatzpunkt der Behörden
Nun obliegt die Erhebung der Gewerbesteuern vorrangig den Städten und Gemeinden und doch sehen die Finanz- und Steuerbehörden eine Möglichkeit, etwas gegen dieses Geschäftsmodell zu unternehmen. Das Stichwort heißt „Betriebsstätte“, bei der Mitarbeiter des Unternehmens, das gemeldet ist, tatsächlich aktiv arbeiten und Geschäftsentscheidungen getroffen werden.
So könnte aus der Entscheidung, eine Briefkastenfirma zu gründen, schnell ein Straftatbestand werden, wenn dort eben keine Mitarbeiter tätig sind und keine Geschäftsführung unter dieser Adresse ihre Entscheidungen fällt. Das wurde auch bereits vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesfinanzhof als höchster Deutscher Finanzbehörde bemängelt und als wesentliches Merkmal einer Betriebsstätte definiert.
Denn schließlich wird in den Formularen zur Anmeldung des Unternehmens beim zuständigen Finanzamt nach der Betriebsstätte gefragt. Hier falsche Angaben zu machen, wird offensichtlich nicht gern gesehen.
Konsequente Prüfung benötigt zusätzliches Personal – Steueroasen in Deutschland
Bleibt noch die Frage nach den Konsequenzen. Da es hierbei um Tausende von Firmen geht, die eventuell falsche Angaben gemacht haben und nicht den geforderten Kriterien entsprechen, müssten diese Fakten auch geprüft werden können. Gegebenenfalls scheitert das jedoch schon an der nötigen Manpower der Finanzbehörden, die mit dieser Masse an zusätzlicher Arbeit überfordert sein könnten.
Denn schließlich ist es ja auch der Mangel an passenden Behördenmitarbeitern, der es ermöglichen könnte, die richtig großen Fische der Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung ausfindig zu machen.
Wir bleiben am Ball für Sie. FirmaCo.
Peter Seemüller, selbständiger Autor und Publizist Marketingstudium und Inhaber diverser Unternehmen im Bereich Logistik, Finanzen und Immobilien. Bis Dezember 2020 Gesellschafter/Geschäftsführer einer Marketingagentur und Herausgeber eines Magazins. Seit Januar 2021 unterwegs als Digitaler Nomade, Ghostwriter und Autor. Schwerpunktthemen: Unternehmen und Marketing, Finanzen und Immobilien, Reisen, Politik und Gesellschaft.