Notarkosten GmbH Gründung
Notarkosten bei der GmbH Gründung
Wer eine GmbH gründen möchte, entstehen dabei Kosten für Gericht und Notar.
Gegründet wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch eine notarielle Beurkundung eines zuvor aufgesetzten Gesellschaftsvertrages und die anschließende Eintragung ins Handelsregister.
Doch wie hoch sind die Notar- und Gerichtskosten eigentlich, die in diesem Zusammenhang entstehen?
Die Gründung der GmbH im Detail
Grundsätzlich kann eine GmbH durch eine einzelne Person oder durch mehrere Personen gegründet werden. Damit eine GmbH gegründet werden kann, muss zudem ein Mindestkapital von 25.000 Euro eingebracht werden.
Zu Beginn der Gründungsphase muss zunächst ein sogenannter Gesellschaftsvertrag errichtet werden. In diesem Zusammenhang müssen ebenfalls die Personalfragen der Geschäftsführung geklärt sowie die Gesellschafterliste veröffentlicht werden. In der Regel folgt nun der Gang zum Notar.
Der Notar versichert sich zunächst, dass die Stammeinlagen der Gesellschafter zumindest zur Hälfte auf das Gesellschaftskonto eingezahlt wurden und meldet die Gründung der GmbH anschließend beim Handelsregister an. Sind alle formellen und materiellen Anforderungen erfüllt, kann die Eintragung bekanntgegeben werden.
Wodurch entstehen Notarkosten bei der GmbH Gründung?
Die Errichtung sowie die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sind selbstverständlich mit Kosten verbunden. Daneben entstehen auch Kosten für die Erstellung und Beurkundung der Geschäfstführungsbestellung.
Ebenfalls die Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals, dessen Dokumentation sowie die Eintragung der GmbH ins Handelsregisters nebst Beglaubigung durch den Notar sind mit Kosten verbunden.
Wie hoch sind die Notarkosten bei der GmbH Gründung?
Pauschal kann diese Frage selbstverständlich nicht beantwortet werden. Der Entwurf der Handelsregisteranmeldung beispielsweise nebst Unterschrift-Beglaubigung wird mit einer 0,5-fachen Gebühr vergütet und wird im Verhältnis zur Höhe des Stammkapitals betrachtet.
Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro wären das beispielsweise 62,50 Euro.
Die Erstellung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags schlägt mit einer 2,0-fachen Gebühr zu Buche. Wird die GmbH nur von einer Person gegründet, beträgt die Gebühr nur das 1,0-fache.
Hinzu kommen noch die Kosten für den Entwurf und die Beurkung des Beschlusses über die Bestellung der Geschäftsführung und die Kosten für die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. Letztere Kosten werden vom Registergericht erhoben.
Grob kann gesagt werden, dass sich die Gesamtkosten für die GmbH-Gründung bei einer Stammkapital Höhe von 25.000 Euro auf 800 bis 900 Euro belaufen.
Ingo Noack – ich bin Chefredakteur von FirmaCo. Ich möchte Ihnen die neuesten Nachrichten aus dem Bereich Firmen Gründungen, Unternehmen erklären.