Rechtliche Grundlagen im E-Commerce
Rechtliche Grundlagen im E-Commerce – Der Kauf und Verkauf von Waren ohne physischen Kontaktpunkt werden als E-Commerce bezeichnet. E-Commerce steht für Electronic Commerce und wird mit Online-Handel übersetzt. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland im B2C E-Commerce 73 Milliarden Euro Umsatz generiert. Die Tendenz ist weiter steigend.
Bei der Betrachtung der rechtlichen Grundlagen ist es zunächst wichtig, die Kundenkreise nach B2B und B2C getrennt zu betrachten.
Bei Ersterem verkaufen Unternehmen an andere Unternehmen und beim Zweitem Fall direkt an Verbraucher.
Beim Verkauf an Verbraucher werden spezielle Verbraucherschutzvorschriften relevant, die zwingend eingehalten werden müssen.
Online-Shop – Rechtliche Grundlagen im E-Commerce
Verkauft man im Online-Shop im B2C Bereich Waren oder Dienstleistungen, handelt es sich beim Vertrag um einen Verbrauchervertrag und zudem um einen Fernabsatzvertrag.
Aus diesem Grund müssen spezielle Informationspflichten eingehalten werden, damit es letztlich zu einem rechtskonformen Vertragsabschluss kommen kann.
Diese sind in § 312d BGB sowie § 312j (2) BGB normiert in Verbindung mit Art. 246a, Art. 246b und Art. 246c EGBGB. Demnach müssen Informationen zur Identität des Verkäufers wie Kontaktanschrift, wesentliche Eigenschaften der angebotenen Ware oder Dienstleistung, Liefertermine, Vertragslaufzeit, Versandkosten, Gesamtpreis der Ware, Vertragsschlussmechanismus und Weiteres angegeben werden.
Weiter muss bei Verbraucherverträgen das Widerrufsrecht eingehalten werden. Zu finden sind die Regelungen im § 355 BGB sowie §§ 356, 357 BGB.
Online-Shop Betreiber müssen zudem die AGB gemäß §§ 305 ff. BGB dem Käufer vorlegen und dieser muss die Geltung der AGB ausdrücklich akzeptieren. Dies gilt nach Art. 6 (1) 1 a DSGVO auch für die Datenschutzerklärung mit weiteren Regelungen zu finden im DSGVO. Zusätzlich müssen die AGB und Datenschutzerklärung zu jeder Zeit im Shop abrufbar sein, weshalb beides meist am Fuß der Seite platziert wird.
Nach § 5 TMG besteht zudem eine Impressumspflicht für Online-Shop Betreiber. Das Impressum ist meist ebenfalls am Fuß der Seite im Shop zu finden. Möchte man Cookies setzen, ist es notwendig, die Einwilligungserklärung der Webseiten-Nutzer hierfür einzuholen. In der Praxis wird daher meistens beim Betreten der Seite die Einwilligung vom Nutzer abgefragt.
Das Gleiche gilt für den Versand von Newslettern, denn dies ist grundsätzlich nicht ohne Einstimmung des Empfängers möglich.
Ingo Noack – ich bin Chefredakteur von FirmaCo. Ich möchte Ihnen die neuesten Nachrichten aus dem Bereich Firmen Gründungen, Unternehmen erklären.