Snackbar eröffnen – darauf kommt es an
Sie träumen davon, Ihre eigene Snackbar zu eröffnen? Gäste bedienen liegt Ihnen im Blut und eventuell kommen Sie sogar aus der Gastronomie?
In gepflegtem Ambiente leckere Cocktails zu erlesenen Snacks zu servieren ist schon seit langer Zeit Ihr Traum?
Dass Ihr Traum von der eigenen Snackbar nicht zum Alptraum mutiert, sollten Sie einige Dinge und Voraussetzungen beachten und erfüllen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, worauf es bei der Gründung Ihrer Snackbar ankommt.
Snackbar eröffnen – dies sind die Voraussetzungen dafür
Für die Eröffnung Ihrer Snackbar sind keine bestimmten beruflichen Qualifikationen nötig. Jeder Quereinsteiger ohne spezielle Ausbildung in der Gastronomie kann praktisch eine Bar eröffnen. Sie sollten jedoch über kaufmännisches Wissen und Berufserfahrung in der Gastronomie Branche verfügen.
Des Weiteren sollten Sie die behördlichen Vorschriften beachten, die nicht wenige sind. Man bedenke nur die Gaststättenverordnung oder das Jugendschutzgesetz bis zu den Hygienevorschriften und baulichen Auflagen.
Ihr erster Schritt wird der Weg zum Gewerbeamt sein. Dort müssen Sie einen Gewerbeschein für Ihre Snackbar beantragen. Das Gewerbeamt informiert alle weiteren zuständigen Ämter wie das Finanzamt, welches Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Hier sollten Sie die Gewinne und Ausgaben erklären, die Sie in einer gewissen Zeitspanne erwarten.
Dies dient als Grundlage für die zu erwartenden Steuern. Die IHK (Industrie- und Handelskammer) ist eine verpflichtende Mitgliedschaft, die Sie zu einer Schulung zu den Themen Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene einladen wird.
Die Teilnahme ist nötig, um in der Folge den Gaststättenunterrichtungsnachweis zu erhalten. Dieser Nachweis gilt als Basis für die Beantragung Ihrer Gaststättenkonzession, nebst Schanklizenz.
Diese Unterlagen werden benötigt
Um Ihre Snackbar eröffnen zu können, werden bestimmte Unterlagen benötigt. In der folgenden Auflistung erfahren Sie, welche Unterlagen Sie von welchen Stellen beziehen können:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (Örtliche IHK)
- Lageplan und Grundriss mit Beschreibung (Eigentümer, bzw. Vermieter)
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug (Vermieter oder Grundbuchamt)
- Bei Übernahme einer Bar: Verzichterklärung des Vorgängers (Vorgänger)
Snackbar eröffnen – wichtige Schritte, die außerdem beachtet werden müssen
Um die Gaststättenkonzession zu erhalten, müssen Sie sich als „persönlich zuverlässig und fachlich geeignet“ erweisen. Sie müssen außerdem über Räumlichkeiten verfügen, die für einen ordentlichen Barbetrieb geeignet sind.
Weitere Voraussetzungen für die Eröffnung Ihrer Snackbar sind mitunter:
- Gesundheitszeugnis
Sie müssen für sich und alle Ihre Angestellten (Koch, Servicepersonal usw.) beim Gesundheitsamt ein Gesundheitszeugnis beantragen
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen Ihren Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe anmelden, die die Unfallversicherung für Sie und Ihre Angestellten übernimmt.
- Ein- und Umbauten Ihrer Bar durch das Bauordnungsamt genehmigen und abnehmen lassen.
Kosten, die für die Gründung Ihrer Snackbar anfallen
Für die Eröffnung einer neuen Snackbar fallen sehr viele Kosten für den Umbau an. Experten schätzen, dass Sie für eine eher kleine Bar mit Investitionen bis zu 40.000 Euro rechnen sollten. Bei größeren Lokalen klettert die Summe der Umbauten gerne auf 100.000 Euro, Tendenz steigend, an. Zu den Renovierungskosten gesellen sich auch noch andere Ausgaben hinzu. In unserer Übersicht haben wir die wichtigsten Kostenfaktoren für Sie recherchiert:
Vor der Eröffnung
- Renovierung und Einrichtung der Snackbar
- Gründungskosten (Beratung durch Anwälte, Notare, Gebühren, Konzessionen etc.)
- Wareneinkauf von Getränken, Gläsern, Geschirr und Lebensmitteln
- Miete und Nebenkosten
- Lebenserhaltungskosten
Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung
- Personalkosten
- Wareneinkauf
- GEMA-Gebühren und ggf. SKY-Gebühren
- Werbung und Marketing
- Beiträge für die Berufsgenossenschaft
- Versicherungen (Betriebshaftpflicht)
- Steuern
Snackbar eröffnen – Kosten minimieren
Beachten Sie bei der Planung Ihres Vorhabens, eine Snackbar zu eröffnen daran, dass Sie immer genügend finanzielle Ressourcen für Unvorhergesehenes zur Verfügung haben. Sparen Sie, wo es möglich ist. Wenn Sie selbst den Ausschank bedienen, sparen Sie sich die Personalkosten für eine Person.
Die Einrichtung könnten Sie günstig gebraucht kaufen, anstatt sie maßanfertigen zu lassen. Der Lieferwagen kann auch gebraucht gekauft werden. Rechnen Sie damit, dass Sie am Anfang nicht die erträumten Umsätze erzielen werden, da sich Ihre Snackbar erst durch eine perfekte Marketing Vertriebsmaschine rumsprechen muss.
Erwägen Sie eine eigene Homepage? Lassen Sie Flyer drucken und hängen Sie diese auch in Nachbargebieten auf, damit Sie einen Wiedererkennungswert erzielen.
Autorin, und frühere Mitherausgeberin eines Modemagazins & Kindermagazins schreibt hier als Autorin über neue Medien, Marketing und Events.