Bauunternehmen gründen
Aufgrund der niedrigen Kreditzinsen und der Nachfrage nach Immobilien, gerade in dicht besiedelten Gebieten, gibt es derzeit einen regelrechten Bau-Boom.
Dementsprechend vielversprechend kann es sein, ein eigenes Bauunternehmen zu gründen.
Natürlich sollten Sie dabei berücksichtigen, dass es durch den Boom auch viel Wettbewerb am Baumarkt gibt.
Eine klare Vorstellung vom eigenen Angebot, sowie ein Alleinstellungsmerkmal können Ihnen dabei behilflich sein, sich am Markt zu behaupten.
Entscheidend für Ihr erfolgreiches Bauunternehmen sind speziell das nötige handwerkliche Wissen und eine bedarfsgerechte Finanzierung.
Zudem sind einige administrative Schritte vorzunehmen, sowie einige Voraussetzungen zu erfüllen, um Ihre eigene Baufirma gründen zu können.
In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Gründung Ihres Bauunternehmens ankommt.
Bauunternehmen gründen – Die Voraussetzungen dafür
Sie müssen einerseits über eine abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich verfügen, sowie eine Qualifikation zum technischen Betriebsleiter haben.
Alle Informationen zu Zulassungsbeschränkungen erhalten Sie bei der zuständigen Handwerkskammer. Neben den formalen Voraussetzungen sind berufliche Erfahrungswerte unabdingbar für den Betrieb Ihrer Baufirma. Sie sollten die Strukturen der Branche kennen, genau wissen, wie Sie an Ausschreibungen und Aufträge kommen und wo Bedarf an Baufirmen besteht.
Hier kann es hilfreich sein, mit Menschen aus der Branche zu sprechen und sich ein gutes Netzwerk aufzubauen. Je mehr Planungsbeteiligungen oder Baustellentätigkeiten Sie in Ihrem Lebenslauf vermerken können, desto versierter sind Sie, wenn Sie sich selbstständig machen möchten.
Durch fundiertes Wissen können Sie auf bevorstehende Probleme schnell und sicher reagieren und Ihre Mitarbeiter mit entsprechender Autorität auftreten. Ein weitläufiges Netzwerk an Kontakten ist zudem von großer Bedeutung.
Haben Sie Kooperationen mit einem Elektrobetrieb, einer Malerfirma oder Zimmerei? Im Zuge Ihrer Selbstständigkeit ist es wichtig, mit branchenaffinen Firmen eine gute Kooperation zu haben. Dadurch sparen Sie sich Zeit und Ärger.
Baufirma gründen mit Meistertitel
Für eine Reihe an Arbeiten, die eine Baufirma übernimmt, besteht Meisterpflicht. Die Handwerksordnung gibt Ihnen detaillierte Auskunft aber Sie können sich auch bei der zuständigen Handwerkskammer informieren, welche Bauberufe einen Meistertitel erfordern.
Zu diesen Berufen zählen mitunter:
- Zimmer
- Maurer
- Dachdecker
- Gerüstbauer
- Betonbauer
Baufirma gründen ohne Meistertitel
Wenn Sie Ihre Baufirma mit Meistertitel gründen, genießen Sie den Vorteil, keinerlei Einschränkungen bezüglich der Gewerke (Arbeiten) anzutreffen. Es ist jedoch durchaus möglich, sich auch ohne Meisterbrief im Baugewerbe selbstständig zu machen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie hierzu erfüllen:
- Sie bieten nur Arbeiten an, für die keine Meisterpflicht besteht (Estriche verlegen, Fliesen verlegen, Renovierung, Trockenbau, Entkernung von Häusern, Gartenbau und Landschaftsbau).
- Sie sind ausschließlich als Geschäftsführer tätigen und sourcen alle auszuführenden Arbeiten an Handwerker mit Meistertitel aus (technische Betriebsleiter, Subunternehmen oder Partnerunternehmen).
Bedenken Sie jedoch, dass die Gründung eines Bauunternehmens ohne Meistertitel hinsichtlich der Finanzierung durch Banken erschwert sein könnte. Banken bewilligen Kredite ungern oder zu schlechten Konditionen, wenn keine beruflichen Sicherheiten gegeben sind.
Baufirma gründen in vier Schritten
- Tragen Sie Ihre neu gegründete Baufirma bei der Handwerkskammer ein
Zunächst müssen Sie Ihr Bauunternehmen bei der zuständigen Handwerkskammer melden und einen Eintrag in die Handwerksrolle vornehmen lassen, wenn Sie ein meisterpflichtiges Gewerbe anbieten möchten. In das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke tragen Sie sich dann ein, wenn Sie keinen Meistertitel vorweisen können. Im Anschluss wird Ihnen die Handwerkskarte ausgehändigt und Sie werden automatisch Mitglied der Handwerkskammer.
- Gewerbeanmeldung bei den zuständigen Ämtern
Sie melden Ihr Bauunternehmen beim zuständigen Gewerbeamt an. Dort legen Sie die Handwerkskarte vor und beantragen die Aufnahme Ihrer Baufirma in das Gewerberegister. Damit werden automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und alle relevanten Behörden über Ihr neues Baugewerbe informiert.
Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied bei der Berufsgenossenschaft, die Träger der Unfallversicherung im Baugewerbe ist. Zudem werden Sie automatisch Pflichtmitglied bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft. Dies ist eine Urlaubs- und Lohnausgleichskasse, für die Sie Beiträge entrichten müssen.
- Legen Sie die Unternehmensart fest
Bevor Sie sich selbstständig machen, müssen Sie überlegen, welches Leistungsspektrum Sie Ihren Kunden anbieten wollen. Ihre neue Baufirma mit einer entsprechenden Bezeichnung ausgestattet werden: Fach-, General- oder Totalunternehmen.
Fachunternehmen
Das Fachunternehmen bezeichnet ein Bauunternehmen, welches sich nur auf ein bestimmtes Gewerk spezialisiert. Beispielsweise Fliesenlegen oder Malerarbeiten.
Generalunternehmen
Das Generalunternehmen bietet mehrere Gewerke an, die auch von Partnerunternehmen übernommen werden. Ist dies der Fall, spricht man von einem Generalunternehmen.
Totalunternehmen
Das Totalunternehmen plant und führt komplette Bauprojekte durch. Dazu sind jedoch nur Selbstständige mit Bauvorlageberechtigung wie Bautechniker befugt. Wer die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, darf mit gewissen Einschränkungen eigene Baueinträge einreichen.
- Wählen Sie die passende Rechtsform für Ihr Bauunternehmen
Als Gründer sollten Sie wissen, welche Rechtsformen es gibt. Die entsprechend gewählte Rechtsform ist auch mit Haftungen und gesetzlichen Befugnissen verbunden.
Einzelunternehmen
Bei dieser Rechtsform wird kein Stammkapital vorausgesetzt, jedoch haften Sie bei Schäden, die während der Arbeit auftreten, mit Ihrem Privatvermögen.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person mit einer Mindest Kapitaleinlage von 25.000 Euro. Diese Rechtsform haftet nur mit dem Stammkapital, nicht jedoch mit dem Privatvermögen, sofern keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
UG (haftungsbeschränkt)
Die UG ist eine kleinere Variante der GmbH. Hierbei beträgt die Mindest Kapitaleinlage einen symbolischen Euro. Es müssen jedoch solange Rücklagen gebildet werden, bis die UG ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro erreicht hat. Dann wird sie zur GmbH umfirmiert.
GbR, KG und weitere Rechtsformen
Sie können auch eine Personengesellschaft und eine Kapitalgesellschaft gründen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) gehören zu den Personengesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die GmbH und die Aktiengesellschaft, kurz, AG genannt.
Bauunternehmen gründen – die anfallenden Kosten
Wenn Sie eine Baufirma gründen möchten, benötigen Sie neben Ihrem handwerklichen Talent auch viel Kapital zur Finanzierung der anfallenden Kosten wie:
- Arbeitsmittel (Werkzeuge, Baumaterial, Maschinen, Utensilien, Kräne usw.)
- Mitarbeiter (Angestellte, Sub- oder Partnerunternehmen)
- Betriebsstätte (Betriebssitz mit Lager für Büro und Rohmaterial, Baumaschinen)
- Buchhaltung (Steuerberater, Controlling)
- Rücklagen (Finanzielle Sicherheiten)
- Versicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherung gegen Schäden jeglicher Art, Maschinenbruchversicherung).
Gründer, Unternehmensberater & Autor